Zuschussrichtlinien des SJR Fürth
Die vorliegende Fassung der Zuschussrichtlinien wurde auf der Vollversammlung
des Stadtjugendrings am 16. April 2002 beschlossen und vom Jugendhilfeausschuss
am 5. Juli 2002 genehmigt.
Wiederholungsanträge sind jährlich im voraus für
das kommende Haushaltsjahr bis zum 30. September neu zu stellen.
Wichtiger Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass aus diesen Zuschussrichtlinien grundsätzlich
kein Rechtsanspruch auf Bezuschussung und über die Höhe
des Zuschusses abgeleitet werden kann.
Zuschüsse dürfen nur für den beantragten Zweck verwendet
werden. Sofern Zuschüsse nicht ihrem Zweck entsprechend oder
nicht wirtschaftlich verwendet oder von den Zuschussempfängern
zur Erfüllung des Zuschusszweckes nicht vollständig benötigt
wurden, sind sie entsprechend zurückzufordern. Zur Überprüfung
ist im Bedarfsfall der Vorstandschaft des SJR oder dessen Beauftragtem
Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.
Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen nach
den folgenden Richtlinien ist unter anderem:
- die Abgabe der Verbandsmeldung (Vordruck) sowie
- die Abgabe des schriftlichen Jahresberichts, beide bis spätestens
31. März des folgenden Jahres.
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