Jugendarbeit in Zeiten von Corona verantwortungsvoll gestalten
BJR-Empfehlungen – 2. Version vom 7.7.2020
Hier erklären wir euch kurz und verständlich die aus unserer Sicht wichtigsten Neuerungen in der aktualisierten Version der BJR-Empfehlungen. Für Fragen stehen wir euch jederzeit per Mail oder Telefon zur Verfügung.
- Bei bewegungsorientierten Angeboten gelten die Vorgaben des Hygienekonzepts Sport: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/363/baymbl-2020-363.pdf
- Bei musikalischen Angeboten gilt ein erhöhter Mindestabstand. Weitere Infos: https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/6461/informationen-fuer-hochschulen-und-kulturelle-einrichtungen.html
- Jugendarbeit ist möglich! Dafür braucht ihr ein Hygienekonzept für eure Einrichtung UND für eure Angebote (Gruppenstunden, Ausflüge und Ausfahrten, Ferienprogramm usw.).
- Teilnehmendenanzahl: entsprechend der Art der Veranstaltung und der Raumgröße kann diese bis zu 100 Personen innen und 200 Personen außen betragen. Informiert euch diesbezüglich im Voraus.
- Gruppendurchmischungen sollen soweit möglich vermieden werden.
- Fahrten können grundsätzlich in Fahrgemeinschaften und mit Kleinbussen erfolgen, hier gelten folgende Regeln: – Fahrer*innen und Fahrgäste tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung – ausreichende Lüftung – Einhaltung des Hygienekonzepts für Touristische Dienstleister.
- Verpflegung: beachtet das Hygienekonzept für die Gastronomie. Insbesondere: – soweit wie möglich sollen die Teilnehmenden ihre Verpflegung selbst mitbringen – wenn gemeinschaftlich gekocht wird, reduziert die Anzahl der Köch*innen – bei der Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung soll eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden – Teilnehmende sollen möglichst ihr eigenes Geschirr mitbringen oder ein festes Geschirr zugewiesen bekommen.
- Für mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung gilt es, das jeweilige Hygienekonzept der Beherbergungsstätte umzusetzen. Bei SARS-Cov-2-Verdachtsfällen ist eine sofortige Abreise bzw. eine sofortige Isolierung der Personen zu erfolgen. Zudem muss das lokale Gesundheitsamt informiert werden.
- Zeltlager sind grundsätzlich möglich, wenn es eine Jugendgruppe mit festem Teilnehmendenkreis durchführt (z.B. kirchliche Jugendgruppe, Pfadfindergruppe, Vereinsfahrt etc.) Auch hier gilt das Hygienekonzept Beherbergung.
- Bei außerbayerischen oder bundesweiten Maßnahmen gelten die lokalen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes. Wenn man mehrere Bundesländer kreuzt, sind alle jeweiligen Anforderungen zu prüfen und anzuwenden.
- Meldepflicht: sollte während des Angebots ein Verdachtsfall auftreten, ist die Einrichtungsleitung sofort zu informieren, die dann den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet.