Hygienekonzept

Jugendarbeit in Zeiten von Corona verantwortungsvoll gestalten



BJR-Empfehlungen – 2. Version vom 7.7.2020

Hier erklären wir euch kurz und verständlich die aus unserer Sicht wichtigsten Neuerungen in der aktualisierten Version der BJR-Empfehlungen. Für Fragen stehen wir euch jederzeit per Mail oder Telefon zur Verfügung.

  1. Bei bewegungsorientierten Angeboten gelten die Vorgaben des Hygienekonzepts Sport: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/363/baymbl-2020-363.pdf
  2. Bei musikalischen Angeboten gilt ein erhöhter Mindestabstand. Weitere Infos: https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/6461/informationen-fuer-hochschulen-und-kulturelle-einrichtungen.html
  3. Jugendarbeit ist möglich! Dafür braucht ihr ein Hygienekonzept für eure Einrichtung UND für eure Angebote (Gruppenstunden, Ausflüge und Ausfahrten, Ferienprogramm usw.).
  4. Teilnehmendenanzahl: entsprechend der Art der Veranstaltung und der Raumgröße kann diese bis zu 100 Personen innen und 200 Personen außen betragen. Informiert euch diesbezüglich im Voraus.
  5. Gruppendurchmischungen sollen soweit möglich vermieden werden.
  6. Fahrten können grundsätzlich in Fahrgemeinschaften und mit Kleinbussen erfolgen, hier gelten folgende Regeln: – Fahrer*innen und Fahrgäste tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung – ausreichende Lüftung – Einhaltung des Hygienekonzepts für Touristische Dienstleister.
  7. Verpflegung: beachtet das Hygienekonzept für die Gastronomie. Insbesondere: – soweit wie möglich sollen die Teilnehmenden ihre Verpflegung selbst mitbringen – wenn gemeinschaftlich gekocht wird, reduziert die Anzahl der Köch*innen – bei der Zubereitung und Ausgabe der Verpflegung soll eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden – Teilnehmende sollen möglichst ihr eigenes Geschirr mitbringen oder ein festes Geschirr zugewiesen bekommen.
  8. Für mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung gilt es, das jeweilige Hygienekonzept der Beherbergungsstätte umzusetzen. Bei SARS-Cov-2-Verdachtsfällen ist eine sofortige Abreise bzw. eine sofortige Isolierung der Personen zu erfolgen. Zudem muss das lokale Gesundheitsamt informiert werden.
  9. Zeltlager sind grundsätzlich möglich, wenn es eine Jugendgruppe mit festem Teilnehmendenkreis durchführt (z.B. kirchliche Jugendgruppe, Pfadfindergruppe, Vereinsfahrt etc.) Auch hier gilt das Hygienekonzept Beherbergung.
  10. Bei außerbayerischen oder bundesweiten Maßnahmen gelten die lokalen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes. Wenn man mehrere Bundesländer kreuzt, sind alle jeweiligen Anforderungen zu prüfen und anzuwenden.
  11. Meldepflicht: sollte während des Angebots ein Verdachtsfall auftreten, ist die Einrichtungsleitung sofort zu informieren, die dann den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet.