Handlungsempfehlungen des Referates für Soziales, Jugend und Kultur/ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stadt Fürth
Liebe Ansprechpersonen unserer Mitgliedsvereine und -verbände,
Liebe Unterstützer*innen der Jugendverbandsarbeit in Fürth,
in den Fürther Nachrichten vom 15./16. Januar 2022 wurde über die Handlungsempfehlung des Referates für Soziales, Jugend und Kultur/ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stadt Fürth vom 11. Januar berichtet. In der Vorstandssitzung am Donnerstag, 13. Januar, eröffnete uns der Stadtjugendpfleger Sebastian Fischer, dass diese Regelung auch in der Jugendverbandsarbeit angewendet werden kann.
Daher möchten wir euch, liebe Jugendvereine und -verbände erläutern, welche Teile der Jugendverbandsarbeit von dieser Handlungsempfehlung profitieren können.
Die Handlungsempfehlung findet ihr hier: Handlungsempfehlungen des Referates für Soziales, Jugend und Kultur/ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stadt Fürth
Sie ist auch mit dem Fürther Ordnungs- und Rechtsamt abgestimmt.
Sie ist seit dem 13. Januar zunächst bis zum 9. Februar 2022 gültig (bis dahin gilt auch die 15. Infektionsschutzverordnung).
Sie ist nur im Stadtgebiet Fürth anwendbar.
Die Handlungsempfehlung fußt ihre Rechtsgrundlage auf folgender Sachlage:
„Da in der 15. BayIfSMV […] keine weiteren Einschränkungen oder Präzisierungen [für die Jugendarbeit] vorgenommen worden sind, ist davon auszugehen, dass den Kommunen hier ein gewisser Handlungsspielraum eingeräumt werden soll. Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe haben auch einen gewichtigen Schwerpunkt auf dem präventiven Kinder- und Jugendschutz. Die Arbeit in den Einrichtungen ist zur Konfliktprävention und als niedrigschwellige Anlaufstelle in Not-Situationen gerade in diesen schwierigen Zeiten von hoher Bedeutung. Für den niederschwelligen präventiven Kinder- und Jugendschutz findet § 5 der 15. BayIfSMV und damit die 2G-Regelung keine Anwendung. Gemäß § 28b IfSG gilt für alle sonstigen Beschäftigten, in denen Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, die 3G-Regelung.“
Um diesen unverzichtbaren niedrigschwelligen Kinder- und Jugendschutz zu ermöglichen, können auch Jugendvereine und -verbände offene Jugendarbeit unter Berücksichtigung der 3G-Regelungen anbieten.
Begründung durch das Jugendreferat/Jugendamt:
„Diese Angebote bieten eine vertrauensvolle Atmosphäre, Ausweichmöglichkeiten aus schwierigen familiären Situationen (z.B. Konflikte), ein offenes Ohr, einen niederschwelligen Zugang zu Beratung und einen Schutzraum. Wir sehen die offene Kinder- und Jugendhilfe in diesem Sinne weiterhin auf der Grundlage des § 11 SGB VIII somit als Einrichtung der Sozial- und Jugendhilfe.“
Strukturierte Gruppenangebote bleiben unter Anwendung der 2G-Regelung (mit Altersbeschränkung) möglich, jedoch nicht der 3G-Regelung. Diesen Spielraum gibt es leider nicht. Ausgenommen sind hier weiterhin Theater-, Musik- oder Sportangebote.
Wer von euch also die Möglichkeit hat, ein solches offenes Angebot, wie es etwa auch in Jugendtreffs und -zentren gibt, zu machen, kann das mit der einfacheren 3G-Regelung ohne Altersbeschränkung umsetzen. Es geht explizit um niedrigschwellige offene Angebote, zu der jede*r Zugang hat und die primär den Kontakt zu den Jugendleiter*innen als Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen mit so wenig Hürden wie möglich erleichtern.
Was ist also unter Anwendung der 3G-Regelung möglich?
„Offener Treff – jeden Freitag von 17-19 Uhr sind wir Jugendleiter im Jugendraum. Wer reden möchte, einen Rat braucht oder einfach mit uns chillen möchte, kann vorbeikommen. Es gibt keine Altersbeschränkung unter Anwendung der 3G-Regel.“
„Offenes Ohr am Lagerfeuer – wir Jugendleiter machen kommenden Dienstag ein Lagerfeuer auf unserem Hof und sind von 18-20 Uhr für euch da. Es gibt kein Programm, sondern einfach einen Raum zum Reden rund ums Lagerfeuer. Es gibt keine Altersbeschränkung unter Anwendung der 3G-Regel.“
Wo kann die 3G-Regel nicht angewendet werden?
„Endlich wieder Gruppenstunde unter 3G und ohne Altersbeschränkung! Wir planen wieder viele tolle Sachen mit euch zu basteln und zu erleben. Kommt vorbei!“
„Wir Zelten am Wochenende auf unserem Gelände! Kommt vorbei, es gilt die 3G-Regel ohne Altersbeschränkung! Meldet euch rechtzeitig an!“
Wenn ihr Fragen habt, stehen wir euch in der Geschäftsstelle zur Seite.