Zuschüsse

Zuschüsse

Dieses Jahr starten wir mit einer aktualisierten Verbandsmeldung, sowie einer ergänzenden Jugendverbands-Umfrage. Gemeinsam mit eurem Jahresbericht sind diese drei unsere Basis für unsere Lobbyarbeit für euch bei der Stadtpolitik, sowie unsere Arbeit.

Die letzten Jahre haben euch besonders gefordert, daher wollen wir nun wissen, was ihr von uns braucht, wie eure Situation zur Zeit im Verband ist und wie wir euch unterstützen können.
Die neue Abgabefrist ist der 28. Februar!

Zuschussrichtlinien
Im Rahmen der von der Stadt Fürth zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zur Förderung der Jugendarbeit gewährt der SJR Fürth Zuschüsse an seine Mitgliedsverbände im Stadtgebiet Fürth nach seinen Richtlinien.

  • Zuschussrichtlinien PDF herunterladen
    (Erläuterungen zur Antragstellung von Zuschüssen)

Gefördert werden können:

  • Freizeitmaßnahmen
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • MitarbeiterInnen-Bildungsmaßnahmen
  • Ausstattung und Renovierung von örtlichen Einrichtungen der Jugendarbeit
  • Geräte und Materialien
  • Projektarbeit
  • Mietzuschüsse für Jugendräume
  • Freizeitmaßnahmen mit Geschwisterzuschuss (neu)
  • Förderung der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleitern und Jugendleiterinnen (neu)
  • Förderung der kontinuierlichen Gruppenarbeit (Der Antrag ist in der Verbandsmeldung enthalten.)
  • Grundförderung der Jugendverbände (ZPL) (Der Antrag ist in der Verbandsmeldung enthalten.)
  • Liste: Aktive Gruppen mit Leitung

Verbandsmeldung

  • Verbandsmeldung PDF herunterladen
    (Allgemeine Voraussetzung zur Beantragung von Zuschüssen)

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte unseren Zuschussrichtlinien.


Hinweise

Dem Zuschussantrag für Freizeiten ist neben den bisherigen Unterlagen zusätzlich ein Kostennachweis mit Belegen und eine Abrechnung (Einnahmen und Ausgaben) beizulegen.

Die Zuschusshöhe für Freizeitmaßnahmen im Jahr 2024 pro Person / pro Tag 5,00 €.

Die Zuschusshöhe bei internationallen Jugendbewegungen beträgt 5,00 bis 8,00 €.

Die Zuschusshöhe für Jugendbildungsmaßnahmen beträgt im Jahr 2024 pro Person / Tag 10,00 €.

Seit 2019 kann bei Selbstversorgerfreizeiten auch das Küchenpersonal bezuschusst werden.
Pro angefangenen 10 Teilnehmenden kann eine Person bezuschusst werden.

Die Zuschusshöhe für Küchenpersonal beträgt im Jahr 2024 pro Person / pro Tag 5,00 €, für belehrtes Küchenpersonal 10,00 €.

Geschwisterzuschuss: bis zu 2,00 €. Es wird maximal der Zuschuss gewährt, der auch den teilnehmenden Geschwisterkindern laut Ausschreibung gewährt wird

Hauptberufliche sowie ehrenamtliche Jugendleiter_innen ohne Juleica werden in einfacher Höhe gefördert. Ehrenamtliche Juleica-Inhaber_innen und nachweislich belehrtes Küchenpersonal werden in doppelter Höhe gefördert.


Formulare

Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen einer Förderung entnehmen Sie bitte unseren Zuschussrichtlinien.