Vollversammlung

Vollversammlung

Mitglieder und Aufgaben

55 Delegierte aus 29 Mitgliedsorganisationen und zwei Jugendsprecher*innen der offenen Jugendarbeit sind bei der Vollversammlung stimmberechtigt. Es gibt aber auch Mitglieder ohne Stimmrecht: zwei Schülersprecher/-innen. Und weil Anregungen von außen wichtig sind, werden immer wieder Gäste eingeladen wie zum Beispiel Vertreter/-innen des Stadtrates, des Jugendamtes, des Gesundheitsamtes oder des Schulamtes. Sie erhalten ebenfalls Rederecht.

Die Vollversammlung

  • entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten des Stadtjugendrings
  • trifft Feststellungen zum Vertretungsrecht von Jugendorganisationen im SJR
  • wählt den Vorstand und die Rechnungsprüfer/-innen
  • nimmt den Arbeitsbericht des Vorstandes und die Jahresrechnung entgegen und
  • beschließt die Jahresplanung und den Haushaltsplan des Stadtjugendrings.

Geschäftsordnung des SJR Fürth

Die Geschäftsordnung wurde bei der Vollversammlung am 20.04.2018 beschlossen.

Satzung des Bayerischen Jugendrings


Infos zur Herbstvollversammlung am 10. Oktober 2025

Liebe Delegierte und Gäste,

unsere Herbstvollversammlung findet diesmal am
Freitag den 10. Oktober 2025
in der
Hans-Böckler-Real- und Wirtschaftsschule,
Fronmüllerstraße 30,
90763 Fürth
statt.

Einlass und Anmeldung ab 18:00 Uhr.

Beginn 18:30

Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, da wir pünktlich anfangen wollen.
Wie immer ist unsere Vollversammlung öffentlich: alle interessierten Gäste sind herzlich willkommen.


Um eine vorherige Anmeldung wird gebeten.
Wir freuen uns schon jetzt über Ihre Teilnahme!

 


Unterlagen zur Herbstvollversammlung am 10. Oktober 2025

Verzeichnis Vertretungsrechte (Stand 23.09.2025)