Vollversammlung
Mitglieder und Aufgaben
56 Delegierte aus 29 Mitgliedsorganisationen und zwei Jugendsprecher*innen der offenen Jugendarbeit sind bei der Vollversammlung stimmberechtigt. Es gibt aber auch Mitglieder ohne Stimmrecht: zwei Schülersprecher/-innen. Und weil Anregungen von außen wichtig sind, werden immer wieder Gäste eingeladen wie zum Beispiel Vertreter/-innen des Stadtrates, des Jugendamtes, des Gesundheitsamtes oder des Schulamtes. Sie erhalten ebenfalls Rederecht.
Die Vollversammlung
- entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten des Stadtjugendrings
- trifft Feststellungen zum Vertretungsrecht von Jugendorganisationen im SJR
- wählt den Vorstand und die Rechnungsprüfer/-innen
- nimmt den Arbeitsbericht des Vorstandes und die Jahresrechnung entgegen und
- beschließt die Jahresplanung und den Haushaltsplan des Stadtjugendrings.
Geschäftsordnung des SJR Fürth
Die Geschäftsordnung wurde bei der Vollversammlung am 20.04.2018 beschlossen.
Satzung des Bayerischen Jugendrings
Informationen für die Herbstversammlung am 18.11.2022
Liebe Delegierte und Gäste,
unsere Frühjahrsvollversammlung wird diesmal wieder online durchgeführt. Sie findet am Freitag den 18.11.2022 in der Hans-Böckler-Real- und Wirtschaftsschule, Fronmüllerstraße 30, 90763 Fürth statt
Beginn 18:30, Einlass und Anmeldung ab 18:00 Uhr.
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, da wir pünktlich anfangen wollen.
Wie immer ist unsere Vollversammlung öffentlich: alle interessierten Gäste sind herzlich willkommen.
Wir freuen uns schon jetzt über Ihre Teilnahme!
Unterlagen für unsere Herbstvollversammlung am 18.11.2022
Teil 1:
- Einladung 18.11.2022.
- Vorläufiges Protokoll 25.03.2022
- Delegiertenschlüssel Stand 25.03.2022
- TN-Liste Deligierte/Gäste 25.03.2022
Teil 2: