Vollversammlung

Vollversammlung

Mitglieder und Aufgaben

54 Delegierte aus 29 Mitgliedsorganisationen und zwei Jugendsprecher*innen der offenen Jugendarbeit sind bei der Vollversammlung stimmberechtigt. Es gibt aber auch Mitglieder ohne Stimmrecht: zwei Schülersprecher/-innen. Und weil Anregungen von außen wichtig sind, werden immer wieder Gäste eingeladen wie zum Beispiel Vertreter/-innen des Stadtrates, des Jugendamtes, des Gesundheitsamtes oder des Schulamtes. Sie erhalten ebenfalls Rederecht.

Die Vollversammlung

  • entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten des Stadtjugendrings
  • trifft Feststellungen zum Vertretungsrecht von Jugendorganisationen im SJR
  • wählt den Vorstand und die Rechnungsprüfer/-innen
  • nimmt den Arbeitsbericht des Vorstandes und die Jahresrechnung entgegen und
  • beschließt die Jahresplanung und den Haushaltsplan des Stadtjugendrings.

Geschäftsordnung des SJR Fürth

Die Geschäftsordnung wurde bei der Vollversammlung am 20.04.2018 beschlossen.

Satzung des Bayerischen Jugendrings


Infos zur Frühjahrsvollversammlung am 09. Mai 2025

Liebe Delegierte und Gäste,

unsere Frühjahrsvollversammlung findet diesmal am Freitag den 09. Mai 2025
in der Hans-Böckler-Real- und Wirtschaftsschule, Fronmüllerstraße 30,
90763 Fürth statt.

Einlass und Anmeldung ab 18:00 Uhr.

Beginn 18:30

Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, da wir pünktlich anfangen wollen.
Wie immer ist unsere Vollversammlung öffentlich: alle interessierten Gäste sind herzlich willkommen.
Wir freuen uns schon jetzt über Ihre Teilnahme!


Unterlagen zur Frühjahrsvollversammlung am 09. Mai 2025

Verzeichnis Vertretungsrechte (Stand 01.03.2025)

Vorläufiges Protokoll der Herbstvollversammlung vom 08. November 2024
Die Teilnehmendenliste als Anhang des vorläufigen Protokolls der Herbstvollversammlung 2024 ist aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Geschäftsstelle einsehbar und geht allen Delegierten und Gästen per E-Mail zu.