Vollversammlung
Mitglieder und Aufgaben
55 Delegierte aus 29 Mitgliedsorganisationen und zwei Jugendsprecher*innen der offenen Jugendarbeit sind bei der Vollversammlung stimmberechtigt. Es gibt aber auch Mitglieder ohne Stimmrecht: zwei Schülersprecher/-innen. Und weil Anregungen von außen wichtig sind, werden immer wieder Gäste eingeladen wie zum Beispiel Vertreter/-innen des Stadtrates, des Jugendamtes, des Gesundheitsamtes oder des Schulamtes. Sie erhalten ebenfalls Rederecht.

Geschäftsordnung des SJR Fürth
Beschlossen am 20.04.2018
Die Vollversammlung
- entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten des Stadtjugendrings
- trifft Feststellungen zum Vertretungsrecht von Jugendorganisationen im SJR
- wählt den Vorstand und die Rechnungsprüfer/-innen
- nimmt den Arbeitsbericht des Vorstandes und die Jahresrechnung entgegen und
- beschließt die Jahresplanung und den Haushaltsplan des Stadtjugendrings.
Die kommende Herbstvollversammlung findet in der Hans-Böckler-Real- und Wirtschaftsschule statt.
Informationen zur Herbstvollversammlung
Liebe Delegierte und Gäste,
unsere Frühjahrsvollversammlung findet diesmal am
Freitag den 13. November 2026
in der
Hans-Böckler-Real- und Wirtschaftsschule,
Fronmüllerstraße 30,
90763 Fürth
statt.
Einlass und Anmeldung ab 18:00 Uhr.
Beginn 18:30
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, da wir pünktlich anfangen wollen. Wie immer ist unsere Vollversammlung öffentlich: alle interessierten Gäste sind herzlich willkommen.
Um eine vorherige Anmeldung wird gebeten.
Wir freuen uns schon jetzt über Ihre Teilnahme!
Unterlagen zur Frühjahrsvollversammlung












