Juleicabonus
Zweck
Der Juleicabonus dient der Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Jugendarbeit. Ziel der Förderung ist es, ehrenamtlich Mitarbeitenden einen kleinen Teil der im Rahmen ihres Engagements entstehenden Auslagen zu ersetzen und zugleich ihre geleistete Arbeit wertzuschätzen. Die Förderung wird der ehrenamtlich tätigen Person persönlich gewährt und stellt eine freiwillige Anerkennung in Form einer finanziellen Aufmerksamkeit dar.
Fördervoraussetzung
Voraussetzung für den Erhalt des Juleicabonus ist die Erstausstellung oder Verlängerung einer gültigen Jugendleiter:in-Card (Juleica) ab dem 1.1.2026 als Jugendleitung in einem Jugendverband o.ä. im Fürther Stadtgebiet. Die Juleica besitzt eine Gültigkeit von drei Jahren und kann frühestens nach zweieinhalb Jahren verlängert werden. Sowohl die Erstausstellung als auch die Verlängerung der Juleica müssen über die offizielle Plattform www.juleica.de beantragt werden. Der Bonus kann ausschließlich im Zusammenhang mit einer genehmigten Erstausstellung oder Verlängerung der Juleica ab dem 1.1.2026 beantragt werden.
Höhe der Förderung
Die Höhe des Juleicabonus beträgt 50,00 Euro pro Antragsteller:in. Ein Rechtsanspruch auf die Auszahlung besteht nicht. Die Förderung wird nur gewährt, solange entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach dem Prinzip „first come, first serve“. Sobald der zur Verfügung stehende Fördertopf ausgeschöpft ist, können keine weiteren Auszahlungen vorgenommen werden.
Verfahren
Die ehrenamtliche Jugendleitung beantragt zunächst die Erstausstellung oder Verlängerung der Juleica über www.juleica.de. Nach Prüfung und Genehmigung wird die Juleica an den Stadtjugendring Fürth übermittelt und von dort zusammen mit einem Begleitbrief an die antragstellende Person versandt. Der Begleitbrief enthält einen QR-Code, der auf die Webseite www.sjr-fuerth.de/juleica/bonus verweist. Über ein dort bereitgestelltes Online-Formular kann der Juleicabonus beantragt werden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Nach Prüfung der eingereichten Angaben erfolgt die Auszahlung des Bonus durch den Stadtjugendring Fürth per Überweisung an die antragstellende Person.
