Allgemeine Geschäftsbedingungen des SJR Fürth
Zuletzt aktualisiert am 5. August 2026
1. Vertragsgegenstand
Der Stadtjugendring Fürth K.d.ö.R. – nachfolgend SJR Fürth genannt – ist Eigentümer der beschriebenen Geräte, Materialien und Fahrzeuge – nachfolgend Materialien genannt.
Das Material des SJR Fürth wird zu den angegebenen Tarifen prioritär an alle Mitgliedsgruppen sowie Gliederungen des Bayerischen Jugendrings. Vorrang genießen dabei die Organisationen, die in der Stadt Fürth tätig sind. Ein Rechtsanspruch auf den Verleih besteht nicht.
Der SJR Fürth unterscheidet folgende Gruppen und Institutionen:
A: Mitgliedsverbände im Bayerischen Jugendring
B: Träger*innen von Maßnahmen und Bündnismitglieder der Fürther Partnerschaft für Demokratie
C: Gemeinnützige Vereine und Organisationen
D: Private Entleiher*innen
E: Gewerbliche Entleiher*innen / Unternehmen
2. Vertragsschluss
Alle Angebote des SJR Fürth sind freibleibend. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an den SJR Fürth zum Abschluss eines Vertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung an den SJR Fürth aufgeben, senden wir Ihnen eine Nachricht, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Durch diese Bestätigung wird der Vertrag zwischen Entleiher*in und dem SJR Fürth geschlossen.
3. Terminvergabe / Abholung / Rückgabe bzw. Weitergabe
Abholung und Rückgabe erfolgen nach Absprache mit dem SJR Fürth
Der Entleiher / die Entleiherin ist verantwortlich für die termingerechte Abholung und Rück- bzw. Weitergabe.
Der Entleiher / die Entleiherin hat sich zum Übergabezeitpunkt vom ordnungsgemäßen Zustand der Materialien zu versichern.
Die Materialien sind gereinigt und trocken zurückzugeben bzw. weiterzugeben und gegebenenfalls vollständig in die vorgesehenen Behältnisse zu verpacken. Bei Nichtbeachtung behält sich der SJR Fürth vor, eine (Reinigungs-)gebühr zu erheben (nach Aufwand der Reinigung und Art der Verschmutzung).
Bei Überschreiten des Rückgabetermins wird eine Gebühr in Höhe des Tagesminimums der entliehenen Materialien pro Tag fällig.
4. Preise / Kosten für den Entleih
Es gelten jeweils die aktuellen Preise aus unserem Verleih Portal unter: https://verleih-sjr-fuerth.de
5. Spielgeräte
Die Aufsichtspflicht liegt ausschließlich beim Entleiher / Entleiherin.
Alle Gegenstände sind pfleglich zu behandeln.
Für durch unsachgemäße Benutzung und Bedienung sowie die vollständige, saubere und unbeschädigte Rückgabe ab der Übergabe durch den Stadtjugendring Fürth haftet der Entleiher / die Entleiherin.
Nach der Rückgabe von Spielen überprüft der SJR Fürth die Vollständigkeit innerhalb einer Woche.
Die Spielgeräte, dürfen nur auf geeignetem Gelände benutzt werden. Der Platz muss von spitzen und gefährlichen Gegenständen gereinigt werden – auch zur Sicherheit der Mitspieler!
Bei unseren Großspielgeräten (z.B. Fußball Dart) ist die Aufstell- und Betriebsvorschrift einzuhalten. Der Entleiher muss dafür Sorge tragen, dass genügend geeignetes Betreuungspersonal eingesetzt wird.
6. Fotobox
Der Verleih erfolgt nur an Jugendverbände, gemeinnützige Organisationen und Fördermittelempfänger*innen der Fürther Partnerschaft für Demokratie.
Ein Verleih an Privatpersonen oder zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.
Alle Gegenstände sind pfleglich zu behandeln.
Die Bilder werden lokal auf einem USB-Stick gespeichert. Dieser ist anschließend durch den Entleiher / die Entleiherin zu leeren. Sollten noch Bilder auf dem USB-Stick gespeichert sein, werden diese durch den SJR Fürth gelöscht.
Für durch unsachgemäße Benutzung und Bedienung sowie die vollständige, saubere und unbeschädigte Rückgabe ab der Übergabe durch den Stadtjugendring Fürth haftet der Entleiher / die Entleiherin.
7. Sonstige Materialien im Verleih (z.B. Acer Profi-Beamer, Soundboks, Catch-Box, Leinwand, Flipcharts, Moderationswände, Moderationskoffer, Moderationssets, Kinderrechte-Würfel-Wand, Biertischgarnituren, Metalog, Mobile Wahlkabinen, Bollerwagen, etc.)
Der Verleih erfolgt primär an Jugendverbände, gemeinnützige Organisationen und Fördermittelempfänger*innen der Fürther Partnerschaft für Demokratie.
Ein Verleih an Privatpersonen oder zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.
Alle Gegenstände sind pfleglich zu behandeln.
Für durch unsachgemäße Benutzung und Bedienung sowie die vollständige, saubere und unbeschädigte Rückgabe ab der Übergabe durch den Stadtjugendring Fürth haftet der Entleiher / die Entleiherin.
8. Geschirrmobil
Das Geschirrmobil kann mit jedem PKW mit Anhängerkupplung (mind. 800 kg Zuglast) gezogen werden. Zum Führen des Fahrzeugs wird ein Führerschein der Klasse B, BE, B96 oder Klasse 3 (alt) benötigt. Wir behalten uns vor, den Führerschein vor Fahrtantritt zu überprüfen.
Aufstellen und Betrieb erfolgt durch den Entleiher. Für den Betrieb ist ein Anschluss an das Trinkwassernetz (Schlauchanschluss mind. 3-4 bar dynamischer Wasserdruck) und ein Ablauf zur Kanalisation erforderlich. Als Stromanschluss kann eine herkömmliche 220 Volt Schuko Steckdose oder eine CEE-Dose 380 V/16 A verwendet werden.
Der Stadtjugendring Fürth stellt das Geschirrmobil in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Eine Haftung für einen Ausfall des Geschirrmobils oder der Maschine, sowie eine Haftung für Folgeschäden durch Ausfall der Maschine wird ausgeschlossen.
Der Entleiher / die Entleiherin ist verpflichtet, das Geschirrmobil bei der Übernahme zu untersuchen und festgestellte Mängel sofort zu rügen. Der Entleiher / die Entleiherin verpflichtet sich den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die einschlägigen Unfallverhütungs-, Hygiene- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Straßenverkehrsordnung zu beachten.
Es werden die tatsächlichen Nutzungstage durch den Stadtjugendring Fürth in Rechnung gestellt. Pro Reservierungstag ohne Nutzung des Mobils entfallen 40.- € (Netto). Abhol- und Rückgabetag werden nicht berechnet, sollte keine Nutzung stattfinden. Pro Geschirrbox wird 1,00 € (Netto) Bereitstellungsgebühr berechnet. Bei der tatsächlichen Nutzung der Box wird die Bereitstellungsgebühr von 1,00 € (Netto) je Box mit der Miete verrechnet
Der Stadtjugendring Fürth kommt für Schäden auf, die nicht durch unsachgemäße Bedienung oder Installation entstanden sind, inklusive aller Verschleißteile. Für durch unsachgemäße Installation und Bedienung entstandene Schäden haftet der Entleiher / die Entleiherin.
Der Entleiher / die Entleiherin haftet für die vollständige, saubere und unbeschädigte Rückgabe von Fahrzeug, Geschirr und Besteck ab der Übergabe durch den Stadtjugendring Fürth. Der Stadtjugendring Fürth behält sich vor, eine Nachreinigung bzw. Wiederbeschaffungskosten zu berechnen.
9. SJR Bus
Die Überlassung erfolgt nur an Jugendverbände und gemeinnützige Organisationen.
Eine Überlassung an Privatpersonen oder zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.
Der Kleinbus steht für Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit bereit. Damit das Fahrzeug lange genutzt werden kann und um den verantwortungsvollen Umgang damit zu gewährleisten, gelten folgende verbindliche Regelungen zur Benutzung:
Vor Antritt jeder Fahrt hat sich der Entleiher/die Entleiherin von der Verkehrssicherheit des Busses zu überzeugen und sich über die technischen Gegebenheiten zu informieren. Dazu gehört u.a. Check des Lichts, Reifendrucks, Motoröls (Achtung: nur beiliegendes Leichtlauföl verwenden!), Kühl-, Brems- und Scheibenwaschflüssigkeit.
Das Fahrzeug wird vollgetankt (Diesel) sowie innen und außen gereinigt übergeben und ist in diesem Zustand zurückzugeben. Etwaige anfallende Reinigungskosten oder erforderliches Nachtanken werden mit einem Stundensatz von € 50.- + Auslagen in Rechnung gestellt.
Im Fahrzeug dürfen keine Tabak- oder Rauch-Produkte (z.B. Vapes, Verdampfer) und Alkohol oder andere Drogen konsumiert werden.
Werden Gegenstände transportiert, muss eine ordnungsgemäße Sicherung erfolgen.
Der Entleiher/die Entleiherin muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse B bzw. III) und mindestens 21 Jahre alt sein sowie mindestens 1 Jahr Fahrpraxis nachweisen.
Der Entleiher/die Entleiherin verpflichtet sich, verantwortungsvoll zu fahren und insbesondere dazu:
- die Bestimmungen der StVO/StVZO einzuhalten;
- die zulässige Geschwindigkeit, das Gesamtgewicht und die Beförderungszahl (max. 8+1) einzuhalten;
- die Anschnallpflicht und die Benutzung von Kindersitzen bei Personen unter 12 Jahren zu beachten;
- keine Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen;
- Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss, der die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, ist ausgeschlossen.
- das Fahrzeug pfleglich zu behandeln, vor allem den Motor nicht unnötig hochzudrehen und nicht schneller als maximal 120 Km/h mit Winterreifen und 130 km/h mit Sommerreifen zu fahren;
- Verwarnungen und Bußgelder sind vom Entleiher/Entleiherin zu begleichen
8.1 Verhalten bei Panne, Unfall oder Schaden:
Sollte es zu einer Panne kommen, die nicht selbst behoben werden kann, so ist ein Pannendienst wie ADAC o.ä. Automobilclubs anzufordern. Bei einem Unfall ist immer die Polizei zu verständigen!
Für das Fahrzeug liegt eine Schutzbriefversicherung vor, die in diesen Fällen die Kosten erstatten kann.
Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von € 153.-.
Das heißt, bei allen Schäden und Unfällen gilt ein Selbstbehalt von € 153.-, der vom Entleiher/die Entleiherin zu leisten ist.
Bei allen Unfällen und bei Schäden über € 153.- muss vor einem Reparaturauftrag der Stadtjugendring verständigt werden. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme.
Schäden und Unfälle, die durch Fahrlässigkeit vom Entleiher / die Entleiherin entstehen, gehen zu dessen Lasten, soweit keine Versicherung Leistungen erbringt. Von etwaigen Ansprüchen Dritter ist der Fahrzeughalter vom Entleiher/Entleiherin freizustellen.
10. PKW-Anhänger
Der Verleih erfolgt nur an Jugendverbände, gemeinnützige Organisationen und Fördermittelempfänger*innen der Fürther Partnerschaft für Demokratie.
Ein Verleih an Privatpersonen oder zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.
Mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg und einer Nutzlast von ca. 550 kg ist er leicht zu verwenden. Es wird ein Führerschein der Klasse B, BE, B96 oder Klasse 3 (alt) benötigt. Wir behalten uns vor, den Führerschein vor Fahrtantritt zu überprüfen.
Für durch unsachgemäße Benutzung und Bedienung sowie die vollständige, saubere und unbeschädigte Rückgabe ab der Übergabe durch den Stadtjugendring Fürth haftet der Entleiher / die Entleiherin.
11. Widerruf für private Verbraucher
Ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB steht ausschließlich (Privatpersonen Gruppe D) Verbrauchern zu.
12. Stornierung
Im Falle einer Stornierung sind folgende Ausfallgebühren (netto) pro gebuchtem Nutzungstag/Reservierungstag zu zahlen:
ab 29 Tage vor Verleihbeginn: 20%
ab 14 Tage vor Verleihbeginn: 50%
ab 7 Tage vor Verleihbeginn: 100%
Davon abweichend gelten für die Buttonmaschine und die Fotobox eine pauschale Stornogebühr ab 14 Tagen vor Verleihbeginn i.H.v. 10.- € (netto).
13. Nachreinigung / Nacharbeiten
Werden Materialien verschmutzt oder nicht ordnungsgemäß verpackt zurückgegeben, behält sich der Stadtjugendring Fürth vor Reinigungs- oder Nacharbeiten mit einem Stundensatz von € 60.- Netto (abgerechnet in Einheiten zu je 15 Minuten) in Rechnung zu stellen.
14. Haftungsausschluss
Der SJR Fürth haftet nicht für Schäden, die durch den Mietgegenstand verursacht wurden, sofern die Schäden nicht
- eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des SJR Fürth oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des SJR Fürths beruhen, darstellen
oder
- auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
15. Kaution
Eine Kaution ist in bar zu errichten. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe des Mietgegenstands sowie sämtlichen dazugehörigen Zubehörs unmittelbar nach der Rückgabe in bar zurückerstattet. Bei Beschädigungen, Verlust oder fehlendem Zubehör ist der Vermieter berechtigt, die hierfür entstandenen Kosten mit der Kaution zu verrechnen.
16. Zahlungsbedingungen
Nach Rückgabe und Überprüfung der entliehenen Gegenstände erhalten Sie von uns eine Rechnung. Der vollständige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Stadtjugendring Fürth und dem Entleiher / der Entleiherin gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ist Fürth. Der Stadtjugendring Fürth ist jedoch berechtigt, den Mieter auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
18. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen des SJR Fürth unter:
https://sjr-fuerth.de/datenschutz
