Im Jahr 2016 wurde eine Innenrevision des Stadtjugendrings Fürth durch den Innenrevisor des Bayerischen Jugendrings (BJR) durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass das Zuschussverfahren im Bereich der Bezuschussung von Freizeiten nur in Teilen mit den Vorgaben des BJR übereinstimmt. Eine Anpassung des Verfahrens muss ab dem Jahr 2018 greifen.
Die Vollversammlung am 17.11.2017 hat daher folgende Ergänzungen zu den bisher gültigen Zuschussrichtlinien des Stadtjugendrings Fürth einstimmig beschlossen:
- Dem Zuschussantrag für Freizeiten ist ab dem 01.01.2018 neben den bisherigen Unterlagen zusätzlich ein Kostennachweis mit Belegen und eine Abrechnung (Einnahmen und Ausgaben) beizulegen.
- Zuschusshöhe für Freizeiten für das Jahr 2018: Der Zuschuss für Freizeitmaßnahmen für das Jahr 2018 beträgt pro Tag und Teilnehmenden 2,30 €.
Dies hat der Vorstand in seiner Vorstandssitzung am 12.10.2017 einstimmig beschlossen.
Hier der ab dem 01.01.2018 neu zu verwendende Zuschussantrag : PDF zum Download