Juleica

Was ist die Juleica?

Die Juleica (Jugendleiterin-Card) ist dein offizieller Ausweis als Jugendleiter*in. Damit zeigst du allen: „Ich hab ne Ausbildung gemacht, weiß wie man mit Gruppen umgeht, auf Kinder und Jugendliche achtet und coole Aktionen organisiert.“ Sie bestätigt also, dass du dich auskennst – in Sachen Aufsicht, Rechte, Erste Hilfe und allem, was man als Jugendleiter*in braucht.

Außerdem ist die Juleica ein Zeichen von Anerkennung: Sie macht sichtbar, dass du dich ehrenamtlich engagierst und Verantwortung übernimmst. Und das Beste: Mit der Karte bekommst du oft auch Vergünstigungen – z. B. günstigeren Eintritt im Schwimmbad, im Kino oder bei Freizeitparks.

👉 Kurz: Die Juleica ist dein Ausweis fürs Ehrenamt, ein Beweis für deine Skills – und sie bringt dir nebenbei auch noch ein paar richtig praktische Vorteile.

Termine:

26.04.2026 – Kursteil 1
Ort: Stadtjugendring Fürth, Fronmüllerstraße 34 / Fürth-Südstadt
Zeit: 9 – 18 Uhr

02.05.2026 – Kursteil 2
Ort: Stadtjugendring Fürth, Fronmüllerstraße 34 / Fürth-Südstadt
Zeit: 9 – 18 Uhr

09.05.2026 – Kursteil 3
Ort: Stadtjugendring Fürth, Fronmüllerstraße 34 / Fürth-Südstadt
Zeit: 9 – 18 Uhr

Reflexionstermin: wird noch bekannt gegeben (Juni/Juli)

Die Teilnahme ist kostenlos: inkl. Verpflegung und Material.

 

 

 

Zusammen mit dem Kreisjugendring Fürth bieten wir eine Jugendleiter*innenausbildung an, die zum Erhalt der Juleica berechtigt.

Die Ausbildung für Jugendleiter*innen deckt inhaltlich und zeitlich alle Kriterien ab, die zur Ausstellung der JuLeiCa notwendig sind.

Unsere Schulung besteht aus drei Tagesseminaren. Zusätzlich müssen die Telnehmenden im Rahmen ihrer verbandlichen Tätigkeit eine Aktion/Maßnahme durchführen, die wir in der Seminargruppe gemeinsam reflektieren.

Schwerpunkt

Generell qualifiziert die Schulung zum leiten einer Gruppe.

Da es aber trotzdem einen Unterschied macht, ob Du Deine Gruppe jede Woche triffst oder Du vor allem auf Freizeiten oder Wochenenden Kinder und Jugendliche betreust, möchten wir gezielt auf Deine Bedarfe eingehen und teilen die Gruppe zeitweise auf.

Zweck

Der Juleicabonus dient der Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Jugendarbeit. Ziel der Förderung ist es, ehrenamtlich Mitarbeitenden einen kleinen Teil der im Rahmen ihres Engagements entstehenden Auslagen zu ersetzen und zugleich ihre geleistete Arbeit wertzuschätzen. Die Förderung wird der ehrenamtlich tätigen Person persönlich gewährt und stellt eine freiwillige Anerkennung in Form einer finanziellen Aufmerksamkeit dar.

Fördervoraussetzung

Voraussetzung für den Erhalt des Juleicabonus ist die Erstausstellung oder Verlängerung einer gültigen Jugendleiter:in-Card (Juleica) ab dem 1.1.2026 als Jugendleitung in einem Jugendverband o.ä. im Fürther Stadtgebiet. Die Juleica besitzt eine Gültigkeit von drei Jahren und kann frühestens nach zweieinhalb Jahren verlängert werden. Sowohl die Erstausstellung als auch die Verlängerung der Juleica müssen über die offizielle Plattform www.juleica.de beantragt werden. Der Bonus kann ausschließlich im Zusammenhang mit einer genehmigten Erstausstellung oder Verlängerung der Juleica ab dem 1.1.2026 beantragt werden.

 

Höhe der Förderung

Die Höhe des Juleicabonus beträgt 50,00 Euro pro Antragsteller:in. Ein Rechtsanspruch auf die Auszahlung besteht nicht. Die Förderung wird nur gewährt, solange entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach dem Prinzip „first come, first serve“. Sobald der zur Verfügung stehende Fördertopf ausgeschöpft ist, können keine weiteren Auszahlungen vorgenommen werden.

Verfahren

Die ehrenamtliche Jugendleitung beantragt zunächst die Erstausstellung oder Verlängerung der Juleica über www.juleica.de. Nach Prüfung und Genehmigung wird die Juleica an den Stadtjugendring Fürth übermittelt und von dort zusammen mit einem Begleitbrief an die antragstellende Person versandt. Der Begleitbrief enthält einen QR-Code, der auf die Webseite www.sjr-fuerth.de/juleica/bonus verweist. Über ein dort bereitgestelltes Online-Formular kann der Juleicabonus beantragt werden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Nach Prüfung der eingereichten Angaben erfolgt die Auszahlung des Bonus durch den Stadtjugendring Fürth per Überweisung an die antragstellende Person.

 

 

Die im Folgenden aufgeführten Standards sind so genannte Mindestqualitätsstandards. Grundausbildungen, die diesen Standards entsprechen, berechtigen zum Erhalt der „Juleica“.

  • Die Ausbildung darf einen Umfang von 34 Zeitstunden (inkl. Praxisbegleitung) nicht unterschreiten, davon mindestens 15 Zeitstunden in Präsenz. Auch bei webbasierten Elementen der Grundausbildung müssen diese in einem Gruppensetting und mit fachlicher Begleitung stattfinden.
  • Die Ausbildung soll von Personen geleitet werden, die eine berufliche pädagogische Qualifikation und/oder fundierte Erfahrungen in Jugendarbeit und Kursleitung aufweisen.
  • Die Ausbildung soll mit aktivierenden Methoden durchgeführt werden und die Reflexion über sowie den Transfer in die Praxis gewährleisten.
  • Die Gruppe der Teilnehmer:innen dient dabei als exemplarisches Lernfeld für die Praxis der Gruppenarbeit.
  • Die Ausbildung soll so angelegt sein, dass ihr Ablauf bereits als Beispiel für entsprechenden Methodeneinsatz dienen kann. Die Teilnehmer:innen sind deshalb in geeigneter Weise an Durchführung und Gestaltung zu beteiligen.

Im Einzelnen müssen folgende Inhalte verbindlich behandelt werden:

  • Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit besonderer Beachtung einer geschlechtsreflektierten Perspektive
  • Grundkenntnisse über die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Rolle einer Jugendleitung (Aufgaben, Funktion, Grenzen)
  • Vermittlung von Gruppenpädagogik in Theorie und Praxis
  • Methodenkompetenz
  • Planung und Durchführung von Aktivitäten anhand von praktischen Beispielen (z. B. Wochenendfreizeit, Jugendbildungsmaßnahme, Internationale Jugendbegegnung usw.)
  • Strukturen der Jugendarbeit (Demokratischer Aufbau, Mitbestimmung, Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit)
  • Wertorientierung von Jugendorganisationen
  • Rechts- und Versicherungsfragen
  • Prävention sexualisierter Gewalt und Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen in der Kinder- und Jugendarbeit

Als Querschnittsthemen fließen Partizipation, Beteiligung und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen (Diversität, Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit) und Nachhaltigkeit bei allen Inhalten mit ein.

Rettungsschwimmer

Wir bieten euch an mit uns das Rettungsschwimmerabzeichen abzulegen. Zusammen mit der Wasserwacht Großhabersdorf, dem Stadtjugendring Fürth und dem TSV Stein – Schwimmen könnt ihr vom 6. – 20. März 2023 an den unten genannten Terminen die Leistungen für das Abzeichen ablegen.

Rettungsschwimmer und Erste-Hile-Kurs 2025:

neue Termine werden bekanntgegeben

Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement von Jugendleiterinnen und Jugendleitern. Sie bieten mit ihren vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen ein attraktives und sinnvolles Angebot für Kinder und Jugendliche in Bayern.

Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagement. Deshalb wurde das frühere Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit überarbeitet und das neue Jugendarbeitfreistellungesetz beschlossen, dass seit dem 01. April 2017 in Kraft ist.

Für wen gilt das Freistellungsgesetz?

Es gilt für ehrenamtliche Jugendleiter/-innen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Schüler/-innen können von ihren Schulleitungen beurlaubt werden, dieses Gesetz findet allerdings keine Anwendung. Das Kultusministerium steht derartigen Beurlaubungen positiv gegenüber, solange keine schwerwiegenden schulischen Gründe dagegensprechen.
Das Gesetz findet auch auf Beamten und in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehende Personen entsprechend Anwendung.

Wofür wird Freistellung gewährt?

Mit der Neufassung des Gesetzes wurden folgende Gründe festgelegt:

  • für ehrenamtliche Tätigkeit bei Angeboten der Jugendarbeit im Sinne des § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
  • zur Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die der Aus- und Fortbildung für entsprechende Tätigkeiten dienen.

Das bedeutet, dass bspw. für Freizeitmaßnahmen, Jugendbildungsangebote, internationale Jugendarbeit und vieles mehr eine Freistellung möglich ist. Im neuen Gesetz wird darauf verzichtet alle Bereiche der Jugendarbeit einzeln zu benennen.

Nach der neuen gesetzlichen Regelungen können Gremienveranstaltungen nur dann noch als Freistellungsgrund dienen, wenn sie die Vorbereitung von Angeboten von Jugendarbeit umfassen oder Teile der Aus- und Forbildung enthalten.

Für welche Zeiträume wird Freistellung gewährt?

Mit der Neufassung ist die Freistellung nicht mehr nur tageweise möglich, sondern auch für kürzere Zeiträume. Insgesamt kann pro Jahr für maximal 12 Veranstaltungen Freistellung gewährt werden.
Pro Jahr kann Freistellung für einen Zeitraum gewährt werden, der dem Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit entspricht.

Wie wird Freistellung beantragt?

Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem beantragten Zeitraum beim Arbeitgeber eingegangen sein. Den Antrag selbst stellt die Jugendorganisation, für dessen Maßnahme/Angebot der/die Jugendleiter/-in zum Einsatz kommt. Der Antrag muss in Textform – also per Post oder auch per E-Mail – an den Arbeitgeber gesendet werden. Eine Kopie des Antrags muss an den BJR gesandt werden (per E-Mail an freistellung@bjr.de ). Der Antrag wird auf einem gesonderten Antragsformular gestellt.

Kann der Antrag abgelehnt werden?

Der Antrag gilt als bewilligt, wenn ihn der Arbeitgeber nicht spätestens zwei Wochen vor dem beantragten Zeitraum in Textform ablehnt. Die Ablehnung ist in Textform gegenüber dem Antragsteller, dem Arbeitnehmer und dem BJR zu begründen. Ein Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Es dürfen sowohl aus der Genehmigung als auch einer Ablehnung für den Arbeitnehmer keine Nachteile im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis entstehen.




Antrag Freistellung

Die wichtigsten Informationen zum neuen Jugendarbeitfreistellungsgesetz sind in einer Präsentation zusammengefasst.

Der Stadtjugendring Fürth begrüßt Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte in Fürth.

Diese Karte ist als „Dankeschön“ für alle ehrenamtlich Tätigen gedacht. Diese Karte ist drei Jahre gültig. Antragsberechtigt sind alle Ehrenamtlichen ab 16 Jahren, die sich seit zwei Jahren durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich für das Gemeinwohl engagieren.

Wer bereits die Jugendleiterkarte „Juleica“ besitzt, bei der Feuerwehr, im Katastrophenschutz oder Rettungsdienst mit entsprechender Ausbildung aktiv ist, erfüllt die Voraussetzungen ohne Prüfung.

Inhaber/innen einer gültigen „Juleica“ können hier das aktuelle Folrmular der Stadt Fürth verwenden.

Weitere Informationen auf der Homepage der Stadt Fürth

Unser aktuelles Jahresprogramm mit einer bunten Auswahl großartiger Seminarangebote findet Ihr hier. (https://www.burg-hoheneck.de/de/jahresprogramm/programm.php)

Mehrmals im Jahr öffnen wir unser Burgtor für alle Besucher*innen. Die Termine findet Ihr hier. (https://www.burg-hoheneck.de/de/blick_hinter_die_burgmauern/index.php)

Als Jugendverbände könnt Ihr diese Termine auch nutzen, um Euch und Eure Arbeit vorzustellen. Meldet Euch dafür einfach. (info@burg-hoheneck.de)

Unsere Ferienangebote für Kinder und jüngere Jugendliche findet Ihr hier. (https://www.burg-hoheneck.de/de/jahresprogramm/angebote_in_den_ferien.php)