Hinweise zur Förderung von Projektarbeit Corona Sonderversion
Der Vorstand hat in seiner Vorstandssitzung vom 17.12.2020 beschlossen, die Gültigkeit der Corona-Sonderversion der Zuschussrichtlinien bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Aktuell steht noch die Genehmigung der Stadtverwaltung aus. Weitere Informationen gibt es bei der Geschäftsstelle.
Die Änderungen werden in rot dargestellt.
Gefördert werden für die Dauer von mindestens 3 Monaten, höchstens 24 Monate:
- einmalige oder zeitlich begrenzte längerfristige Aktivitäten mit Projektcharakter
- Maßnahmen die es ermöglichen, neue Zielgruppen anzusprechen
Gefördert werden für die Dauer von mindestens einem Tag, höchstens 24 Monate:
- besondere Initiativen und Aktivitäten, die aus anderen Förderungstiteln nicht bezuschusst werden können
- Maßnahmen die es ermöglichen, neue Zielgruppen anzusprechen
- besondere Initiativen und Aktivitäten zur Sondersituation Corona-Pandemie
Zum Beispiel:
- Tagesveranstaltungen
- Behindertenarbeit
- Arbeit mit jugendlichen Aus- und Übersiedlern
- Mädchen- und Frauenarbeit
- Jungen- und Männerarbeit
- Suchtprävention
- Offene Jugendarbeit (Aufbau von Jugendtreffs, Stadtteilarbeit)
- Möglichkeiten der Beteiligung junger Menschen an der Mitgestaltung des eigenen Lebensumfeldes
- Darstellung der Jugendarbeit in der Öffentlichkeit
- Auseinandersetzung mit der Lebensumwelt junger Menschen (z.B. Ökologie, neue Techniken, Gemeinde)
- Medienpädagogische Projekte
- Projekte mit Kleinkindern
- Kommunikation während der Corona-Pandemie (z.B. Briefe, Pakete, Online-Kommunikation etc.)
- Vorbereitende Initiativen und Aktivitäten
- Maßnahmen, die zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der Veranstaltungsverbote im Kontext der Corona-Pandemie
abgesagt werden mussten - Sonderausgaben „Corona“ (z.B. Hygieneartikel, Schutzmaßnahmen, Stornogebühren etc.)
- Nachweis von Kopierkosten durch Eigenbeleg möglich
Förderungsvoraussetzungen:
Bis 31.03. des folgenden Jahres muss die Verbandsmeldung auf Vordruck sowie ein schriftlicher Jahresbericht beim SJR eingegangen
sein.
Dem Projekt muss eine entsprechende Konzeption zugrunde liegen die mindestens folgendes enthält:
- Begründung
- Form der Beteiligung junger Menschen
- Inhaltliche und methodische Auseinandersetzung
- Dauer und zeitlicher Ablauf
- Fachliche Begleitung/Leitung
Nicht gefördert werden:
- Projekte und Aktivitäten die bereits aus anderen Mitteln der Stadt gefördert werden oder gefördert werden können
- Die laufende Gruppen- und Verbandsarbeit