Ehrenamt

Warum Ehrenamt?

Junge Menschen engagieren sich – für sich selbst und für andere.

Viele junge Menschen setzen sich freiwillig und ohne Bezahlung für wichtige Themen ein. Sie helfen in ihrer Freizeit, organisieren Aktionen oder übernehmen Verantwortung – zum Beispiel in der Kinder- und Jugendarbeit. Dabei geht es um ganz unterschiedliche Dinge: Spaß und Gemeinschaft, Bildung, Mitbestimmung, Hilfe im Alltag oder Themen aus der Arbeitswelt.

Ein großer Teil dieses Engagements passiert selbstorganisiert – also von jungen Menschen selbst geplant und umgesetzt. Die wichtigsten Orte dafür sind die Jugendverbände.

Jugendverbände gibt es nur durch Ehrenamt

Jugendverbände leben davon, dass junge Menschen mitmachen und Verantwortung übernehmen. Sie tun das freiwillig, aus Überzeugung und für eine gute Sache. Sie planen Gruppenstunden, organisieren Freizeiten oder setzen sich politisch für junge Menschen ein. Ihr Engagement hat immer ein Ziel – sie tun es für andere, aber auch für sich selbst.

Jugendverbände gibt es nur durch Ehrenamt. Jugendverbände leben davon, dass junge Menschen mitmachen und Verantwortung übernehmen. Sie tun das freiwillig, aus Überzeugung und für eine gute Sache. Sie planen Gruppenstunden, organisieren Freizeiten oder setzen sich politisch für junge Menschen ein. Ihr Engagement hat immer ein Ziel – sie tun es für andere, aber auch für sich selbst.

Du suchst einen Jugendverband und möchtest selbst mitwirken. Eine Liste der Jugendverbände der Stadt Fürth findest du hier:
Verbände im SJR Fürth

Junge Ehrenamtliche handeln nach ihren eigenen Werten und Vorstellungen. Sie wollen die Welt ein Stück besser machen – und gestalten aktiv mit. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft.

Was kann Ehrenamt für mich bedeuten?

  • Ehrenamt heißt Verantwortung übernehmen
  • Ehrenamt macht stark – und Spaß
  • Ehrenamt ist mehr als „nur helfen“

Ehrenamtliches Engagement verdient Anerkennung und Unterstützung – auch finanziell.

Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, investieren viel Zeit und Energie in ihre Tätigkeit. Daher sollte es selbstverständlich sein, dass sie dabei nicht auch noch auf eigenen Kosten sitzen bleiben. Eine Erstattung entstandener Ausgaben, Freistellungen durch den Arbeitgeber, pauschale Aufwandsentschädigungen sowie eine umfassende Absicherung durch Versicherungen gehören zu den grundlegenden Rahmenbedingungen, die ein Ehrenamt ermöglichen und absichern.

Neben der Übernahme von Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz sollten auch weitere Ausgaben wie Telefon, Porto oder Internet ersetzt werden. Da gerade die Abrechnung von Telekommunikationskosten mit erheblichem Aufwand verbunden ist, sind pauschale Entschädigungen eine sinnvolle Lösung. Sie vereinfachen die Verwaltung und entlasten gleichzeitig die ehrenamtlich Tätigen.

Besonders junge Ehrenamtliche brauchen finanzielle Unterstützung.
Junge Menschen verfügen oft nur über begrenzte finanzielle Mittel. Für sie kann ein Ehrenamt zur Belastung werden, wenn eigene Ausgaben anfallen. Deshalb ist es für Jugendorganisationen besonders wichtig, Mittel zur Verfügung zu haben, um die Kosten ihrer Ehrenamtlichen übernehmen zu können.

Der Gesetzgeber schafft Entlastung durch steuerliche Regelungen.
Zur Anerkennung und Förderung des Ehrenamts hat der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten geschaffen:

  • Die Ehrenamtspauschale: Sie erlaubt einen steuerfreien Betrag von bis zu 840 Euro jährlich. Dabei müssen Ehrenamtliche ihre tatsächlichen Aufwendungen nicht im Einzelnen nachweisen.
  • Die Übungsleiterpauschale: Für bestimmte Tätigkeiten – zum Beispiel in der Bildungs-, Betreuungs- oder Trainingsarbeit – gilt ein Steuerfreibetrag von bis zu 3.000 Euro pro Jahr (gemäß Einkommenssteuergesetz).
  • Zusätzlich gibt es gesonderte Regelungen für Aufwandsentschädigungen von Vorstandsmitgliedern in den Bezirks-, Kreis- und Stadtjugendringen.

Jugendarbeit lebt vom Ehrenamt – und wird vom Freistaat Bayern unterstützt.
Die außerschulischen Angebote von Jugendleiterinnen und Jugendleitern sind ein wertvoller Beitrag für Kinder und Jugendliche in Bayern. Um dieses Engagement zu stärken, hat der Freistaat das frühere Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern überarbeitet. Das neue Jugendarbeitfreistellungsgesetz trat am 1. April 2017 in Kraft und verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Jugendarbeit deutlich.

Weitere Infos zum Jugendarbeitsfreistellungsgesetz findet Ihr unter:
Jugendarbeitsfreistellungsgesetz


Rechtliche Grundlagen für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit

Ehrenamtliche, die sich in der Jugendarbeit engagieren, übernehmen eine große Verantwortung. Um dieser gerecht zu werden, ist es wichtig, über die rechtlichen Rahmenbedingungen gut informiert zu sein. Viele dieser Regelungen betreffen nicht nur den organisatorischen Alltag, sondern auch den Schutz und die Sicherheit der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

Ein zentraler Bestandteil der Ausbildung zur Jugendleiterin bzw. zum Jugendleiter (Juleica) ist daher die Vermittlung dieser rechtlichen Grundlagen. Besonders Themen wie Aufsichtspflicht und Haftung stehen dabei im Fokus – und das aus gutem Grund.

 Aufsichtspflicht: Verantwortung für Schutz und Sicherheit

Die Aufsichtspflicht verpflichtet Jugendleiter:innen, für das Wohl der betreuten Kinder und Jugendlichen zu sorgen und Gefahren möglichst zu vermeiden. Dabei richtet sich der Umfang der Aufsicht nach Alter, Entwicklungsstand, Gruppengröße und dem konkreten Setting (z. B. Zeltlager, Ausflug, Gruppenstunde). Wichtig ist, dass Aufsicht nicht bedeutet, Kinder und Jugendliche ständig zu kontrollieren, sondern ihnen auch Freiräume zuzugestehen – in einem verantwortbaren Rahmen.

Wer dieser Pflicht nicht ausreichend nachkommt, kann im Falle eines Unfalls oder Schadensereignisses zur Verantwortung gezogen werden. Deshalb ist es entscheidend, über den rechtlichen Rahmen und die praktischen Anforderungen der Aufsichtspflicht Bescheid zu wissen – auch im Hinblick auf die Dokumentation von Absprachen oder die Einholung von Einverständniserklärungen.

Haftungsfragen: Wann haftet wer?

Die Frage der Haftung ist eng mit der Aufsichtspflicht verknüpft. Grundsätzlich gilt: Wer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt und dadurch einen Schaden verursacht, kann persönlich haftbar gemacht werden. In der Regel greift jedoch die Haftpflichtversicherung des Trägers. Trotzdem müssen sich Ehrenamtliche bewusst sein, dass nicht jede Situation automatisch abgesichert ist – insbesondere bei Verletzung der Aufsichtspflicht oder bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben.

Deshalb ist es wichtig, sich regelmäßig über die aktuelle Rechtsprechung zu informieren. Neue Urteile können die Anforderungen an das Verhalten von Jugendleiter:innen verändern oder präzisieren. Eine fundierte Schulung und der Austausch mit erfahrenen Kolleg:innen bieten hier wertvolle Orientierung.

Weitere wichtige Rechtsbereiche

Neben Aufsichtspflicht und Haftungsfragen spielen auch weitere rechtliche Themen in der Jugendarbeit eine wichtige Rolle:

  • Steuerrecht: z. B. bei Aufwandsentschädigungen und Pauschalen
  • Jugendschutz: z. B. hinsichtlich Alkohol, Rauchen oder Medienkonsum
  • Veranstaltungsrecht: z. B. Genehmigungen, Sicherheitskonzepte
  • Kinder- und Jugendhilferecht: z. B. im Umgang mit Behörden oder Förderstrukturen

All diese Bereiche fließen in die tägliche Praxis ein und sollten daher in Fortbildungen regelmäßig aufgegriffen werden.


Du willst Teil eines Jugendvereins werden?

Dann bist du bei den Fürther Jugendverbänden genau richtig!
Hier findest du eine Gemeinschaft, die zusammen anpackt, coole Ausflüge macht, sich für gute Ziele einsetzt – und dabei oft Freundschaften fürs Leben knüpft.

Egal, was dich interessiert – bei uns ist für jeden etwas dabei:

  • Du liebst Musik oder Technik?
  • Du hast Rhythmus im Blut oder willst draußen in der Natur was erleben?
  • Du möchtest deinen Glauben gemeinsam leben oder einfach mal deine Wanderschuhe testen?
  • Du willst „allzeit bereit“ sein oder dich aktiv in deinem Stadtteil einbringen?
  • Du hast jede Woche Zeit oder eher nur einmal im Monat?

Probier dich aus – ganz ohne Druck!
Wenn dich ein Verein anspricht, schreib ihn einfach an oder besuche eine seiner Veranstaltungen. Termine findest du auf den jeweiligen Webseiten oder über Social Media.

 

Für Eltern: Einen passenden Verein fürs Kind finden

Die Fürther Jugendverbände bieten eine breite Palette an Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche verschiedener Altersgruppen. Dabei legen wir großen Wert auf Qualität: Unsere Jugendleiter*innen werden regelmäßig geschult, damit Sie sicher sein können, dass Ihr Kind gut betreut ist.

Auch über das Fürther Ferienprogramm bieten die Jugendverbände immer wieder tolle Ferienangebote an – schauen Sie gerne vorbei: 👉 www.ferien.fuerth.de

Auf der Seite „Fürther Jugendverbände“ finden Sie eine Übersicht aller Verbände, Jugendgruppen und Vereine mit Kontaktinfos. Manche bieten regelmäßige Gruppenstunden an, andere treffen sich monatlich oder betreiben offene Kinder- und Jugendtreffs – je nach Interesse und Zeit.