Der SJR – Bus
„Einmal raus“ lautet die Devise. Den SJR-Kleinbus mit neun Sitzplätzen und einer Anhängerkupplung gibt es zu folgenden, supergünstigen Preisen.
Wie ein Bus zusammenführt
Manchmal möchte man in der Freizeit gerne etwas mit anderen machen. Die Frage ist aber immer: Wie kommt man dorthin? Sie stellt sich für kleinere Vereine und Verbände, die mit mehreren Kindern und Jugendlichen etwas unternehmen wollen, genauso wie für Familien, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen.
Wie das mit dem Ausleihen funktioniert?
Den Bus einfach bei der Geschäftsstelle des Stadtjugendrings per
Email (verleih@sjr-fuerth.de) oder telefonisch (0911 710076) anfragen.
Kosten
für Mitgliedsverbände des SJR oder KJR Fürth
(ohne Treibstoff)
- pro km: 0,20 €
Vollkaskoversicherung zum Selbskostenpreis (Pflicht!)
- Tag: 16.- €
- Wochenende: 39.- €
- ¼ Jahr: 480.- €
Überlassungsbedingungen
Vor Antritt jeder Fahrt hat sich der Entleiher/die Entleiherin von der Verkehrssicherheit des Busses zu überzeugen und sich über die technischen Gegebenheiten zu informieren. Dazu gehört u.a. Check des Lichts, Reifendrucks, Motoröls (Achtung: nur beiliegendes Leichtlauföl verwenden!), Kühl-, Brems- und Scheibenwaschflüssigkeit. Der Entleiher/die Entleiherin muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse B bzw. III) und mindestens 21 Jahre alt sein sowie mindestens 1 Jahr Fahrpraxis nachweisen.
Der Entleiher/die Entleiherin verpflichtet sich, verantwortungsvoll zu fahren, das heißt, allgemein die Bestimmungen der StVO/StVZO einzuhalten und insbesondere dazu,
- die zulässige Geschwindigkeit, das Gesamtgewicht und die Beförderungszahl (max. 8+1) einzuhalten;
- die Anschnallpflicht und die Benutzung von Kindersitzen bei Personen unter 12 Jahren zu beachten;
- keine Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen;
- als Fahrer/in keinen Alkohol zu sich zu nehmen (0,0 Promille!) und ausreichend ausgeschlafen zu sein;
- das Fahrzeug pfleglich zu behandeln, vor allem den Motor nicht unnötig hochzudrehen und nicht schneller als maximal 120 Km/h mit Winterreifen und 130 km/h mit Sommerreifen zu fahren;
- das Fahrtenbuch korrekt auszufüllen und die zulässige Dachlast von 100 kg nicht zu überschreiten.
Der Entleiher/die Entleiherin erhält das Fahrzeug vollgetankt (Diesel) sowie innen und außen gereinigt und hat das Fahrzeug in diesem Zustand zurückzugeben. Etwaige anfallende Reinigungskosten oder erforderliches Nachtanken werden mit einem Stundensatz von € 50.- + Auslagen in Rechnung gestellt.
Die Kosten für Wartung, Öl und Verschleißreparaturen sind in den Leihgebühren enthalten. Für Nichtmitglieder des SJR oder KJR Fürth wird eine Barkaution bei Fahrzeugabholung von € 153.- fällig. Bei Überschreiten des Rückgabetermins wird eine Gebühr in Höhe des Tagesminimums pro Tag fällig.
Im Rücktrittsfall
sind folgende Ausfallgebühren zu zahlen, falls keine gleichwertige Ausleihe stattfinden kann:
- bis 30 Tage vor Fahrtbeginn: keine Kosten
- ab 29 Tage vor Fahrtbeginn: € 13.- pro Tag
- ab 14 Tage vor Fahrtbeginn: € 18.- pro Tag
- ab 7 Tage vor Fahrtbeginn: € 26.- pro Tag
Im Fahrzeug darf nicht geraucht, gegessen und getrunken werden.
Haftungsausschluss
Der Vermieter stellt den Kleinbus in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Eine Haftung für einen Ausfall des Kleinbusses, sowie eine Haftung für Folgeschäden durch Ausfall des Kleinbusses wird ausgeschlossen.
Verhalten bei Panne, Unfall oder Schaden
Sollte es zu einer Panne kommen, die nicht selbst behoben werden kann, so ist ein Pannendienst (Gothaer Versicherung GoCard 0800-4464000, Ausland 0049 22 18 277-555, oder Opel Mobilservice Inland 0800 673 5277, Ausland +49 89 76764963) anzufordern. Bei einem Unfall ist immer die Polizei zu verständigen! Für das Fahrzeug liegt eine Schutzbriefversicherung vor, die in diesen Fällen die Kosten erstatten kann.
Bei allen Unfällen und bei Schäden über € 153.- muss vor einem Reparaturauftrag der Stadtjugendring verständigt werden. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme!
Schäden und Unfälle, die durch Fahrlässigkeit von dem Entleiher/der Entleiherin entstehen, gehen zu dessen Lasten, soweit keine Versicherung Leistungen erbringt. Von etwaigen Ansprüchen Dritter ist der Fahrzeughalter vom Entleiher freizustellen.
Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von € 153.-, das heißt, bei allen Schäden und Unfällen gilt ein Selbstbehalt von € 153.-, der von dem Entleiher/die Entleiherin zu leisten ist.
Diese Bedingungen sind verbindlich für den Entleiher/die Entleiherin. Der Entleiher/die Entleiherin haftet für Schäden bei vorsätzlicher und grobfahrlässiger Schadensverursachung, bei rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit und bei Überlassung des Fahrzeugs an nicht im Vertrag genannte Personen. Ebenso sind Verwarnungen und Bußgelder von dem Entleiher/der Entleiherin zu begleichen. Sollte gegen die vorliegenden Bedingungen verstoßen werden, behält sich der Fahrzeughalter alle zivil- und strafrechtlichen Möglichkeiten gegen dem Entleiher/der Entleiherin vor. Gerichtsstand ist der Sitz des Fahrzeughalters.