Aktualisierte 15. Bayerische Infektionsschutzmaß- nahmenverordnung

Die aktualisierte 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ermöglicht außerschulische Bildung im Rahmen der Jugendarbeit. Der BJR hat die Sonderseite um die aktuellen Regelungen für die Jugendarbeit unter www.bjr.de/corona angepasst.

Die Begründung der BayIfSMV nimmt erstmals mit einem Absatz die Jugendarbeit in den Blick.

Die Begründung BayIfSMV zum Nachlesen: https://t1p.de/3g-regelung