Aktualisierte 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die aktualisierte 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ermöglicht außerschulische Bildung im Rahmen der Jugendarbeit. Der BJR hat die Sonderseite um die aktuellen Regelungen für die Jugendarbeit unter www.bjr.de/corona angepasst.
Die Begründung der BayIfSMV nimmt erstmals mit einem Absatz die Jugendarbeit in den Blick.
Die Begründung BayIfSMV zum Nachlesen: https://t1p.de/3g-regelung