Impfberechtigung von ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit

Impfberechtigung von ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit

Ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit fallen unter die sog. dritte Impfpriorität. Unter § 4 Abs. 1 Nr. 8 der CoronaImpfV sind „Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst sind, tätig sind“ für die erhöhte (dritte) Priorität vorgesehen. Davon erfasst sind auch Personen, welche in Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (§§ 11-13 SGB VIII) tätig sind, da dies nach § 2 Abs. 2 SGB VIII Leistungen der Jugendhilfe sind. Mit „Diensten“ sind auch Tätigkeiten außerhalb von bestimmten baulichen Voraussetzungen (z.B. Gebäude, Geräte) erfasst, also insbesondere Streetwork.

Es sind hauptamtliche, nebenamtliche und ehrenamtliche Tätigkeiten erfasst, weil die CoronaImpfV nur von „tätig“ spricht. Das SGB VIII geht davon aus, dass die Leistungen der Jugendhilfe auch von ehrenamtlichen Personen erbracht werden (vgl. §§ 72a, 73 SGB VIII). Gerade im Bereich der Jugendarbeit (§§ 11,12 SGB VIII) wird ein Großteil der Leistungen von Ehrenamtlichen erbracht.

Vorsichthalber sei aber darauf hingewiesen, dass es bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. beim Rettungsdienst, welcher unter die erste Priorität fällt) in den Impfzentren vereinzelt zu Diskussionen und ganz selten auch zu Zurückweisungen kam. Die Träger sollten daher nur Personen schicken und ihnen die Tätigkeit bestätigen (s.u.), welche auch wirklich tätig sind (z.B. einen Treff leiten oder in den Pfingst- oder Sommerferien als Betreuer:innen geplant sind). Auch bei Rückfragen sollte man stets freundlich und verständnisvoll mit den Mitarbeiter:innen in den Impfzentren umgehen. Wegen den „Neiddebatten um Impferschleichung“ müssen diese die Berechtigung gewissenhaft prüfen. Notfalls muss man das im Einzelfall klären und nochmal kommen. Das sollte aber die Ausnahme sein. Uns sind diese Fälle nur aus der Anfangszeit der Impfungen bekannt.

Soweit noch nicht geschehen und die Personen nicht unter eine höhere Priorität fallen (z.B. Teile der Kolleg:innen aus den Blaulichtverbänden unter Rettungsdienst), sollten sich die Personen unter impfzentren.bayern registrieren und (leider etwas versteckt) unter dem Reiter „Ich arbeite in einer Schule oder Kindergarten“ den Haken bei „Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ setzen.

Der Träger muss die Tätigkeit bestätigen. Hier sollte der Person ein offizielles Schreiben ausgehändigt werden, in welchem der Träger bestätigt, dass die Person in einer Einrichtung oder in einem Dienst der Kinder- und Jugendhilfe (konkret der Jugendarbeit nach §§ 11, 12 SGB VIII) tätig ist. Das Schreiben ist zum Impftermin mitzuführen und vorzulegen.

Kontaktfreie Gruppenspiele

Kontaktfreie Gruppenspiele

Corona erfordert ein bisschen mehr Flexibilität von Jugendleiter*innen. In den Gruppenstunden sollte möglichst, wenn sie wieder stattfinden dürfen, vorerst auf Spiele verzichtet werden, die Körperkontakt-Betont sind.

Aber es gibt auch viele lustige und abwechslungsreiche Spiele, die ganz ohne Körperkontakt funktionieren. Nachdem es schon tolle Zusammenstellungen Spielideen gibt, etwa aus dem Schulbereich, der ja auch kontaktfreien Spielspaß seit einem Jahr praktiziert.

Wir haben euch ein paar, aus unserer Sicht, sehr ergiebige Spielesammlungen verlinkt.
Viel Spaß beim Stöbern!

Spiele ohne Körperkontakt (Spielekartei)
von Daniela Rembold

Der Fokus liegt hier auf Grundschulklassen im Klassenraum. Viele Ideen können leicht an die Gruppenstunde angepasst werden.

https://ideenreise-blog.de/2020/05/spiele-ohne-koerperkontakt-spielekartei.html

Spiele in der Corona-Zeit
vom Landeszentrum für Hörgeschädigte Oldenburg

Einige anspruchsvollere und kompliziertere Spiele für ältere Kinder, teils auch Jugendliche, finden sich in dieser Sammlung.

https://www.lbzh-ol.niedersachsen.de/download/156607/Kontaktlose_Spiele_fuer_die_Coronazeit.pdf

Darf ich rein – Kostenfreier Service auch für Vereine

 

Zur Datenschutz-konformen Dokumentationspflicht, die auch in den aktualisierten Empfehlungen des @bayerischer_jugendring von euch Vereinen verlangt wird, hat die Stadt Fuerth die darfichrein.de Anwendung auch für euch Vereine und soziale Einrichtungen „angeschafft“. Ihr könnt diese Anwendung also zur Dokumentation völlig kostenlos nutzen! Dafür muss euer Verein eine Fürther Adresse haben. Ihr braucht dafür keine App, sondern könnt euch über darfichrein.de registrieren und ein Konto für eure Einrichtung bzw. Euren Verein erstellen. Ihr bekommt dann einen QR-Code den eure Grüpplinge oder Teilnehmende an euren Veranstaltungen einscannen müssen. Darüber habt ihr alle Daten zur Nachverfolgung für das Gesundheitsamt ganz ohne Zettelwirtschaft parat.
 
Bis 30. Juni 2023 ist dieser Service auf jedenfall durch die Stadt Fürth gedeckt. Für Datenschutz und Sicherheit sorgt die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB).
 
 
Meldet euch bei Fragen!

Jugendarbeit ist ab dem 15. März 2021 wieder eingeschränkt möglich!

Jugendarbeit ist ab dem 15. März 2021 wieder eingeschränkt möglich!

 

(Stand 13.03.2021, 17:00 Uhr)

Außerschulische Bildungsangebote, die § 20 Abs. 2 der 12. BayIfSMV unterfallen, können ab dem 15. März 2021 inzidenzabhängig in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 in Präsenzform wieder stattfinden, wenn zwischen allen Beteilig-ten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist.

Es besteht Maskenpflicht bei Präsenzveranstaltungen am Platz, und soweit der Mindestab-stand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Der Träger von Angeboten und Einrichtungen hat also zu prüfen, ob im jeweiligen Landkreis / kreisfreien Stadt die Voraussetzungen – 7-Tage-Inzidenz unter 100 – für außerschulische Bildungsangebote in Präsenz nach § 20 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 der 12. BayIfSMV (noch) vorliegen.

Nach Auskunft der Bayerischen Staatsregierung ist § 20 Abs. 2 Satz 1 der 12. BayIfSMV („sonstige außerschulische Bildungsangebote“) in Bezug auf Jugendarbeit unter Berücksichtigung der derzeitigen Infektionslage wie folgt zu verstehen: Erfasst werden nur Angebote der außerschulischen Jugendbildung i.S.v. § 11 Abs. 3 Nr.1 SGB VIII.

Nicht erlaubt sind aktuell:

  • Rein geselliges Zusammensein
  • Vermietung/Verleih von Jugendräumen an Jugendliche für private Veranstaltungen (z.B. Partys, Feiern, Geburtstage etc.)
  • Öffnung von Bauwägen und -hütten und sonstigen selbstorganisierten Räumen, o.Ä. ohne pädagogische Begleitung oder Begleitung durch ehrenamtliche Jugendleiter:innen
  • Feiern, Konzerte, Disko, Theater, Filmvorführungen generell – auch in Einrichtungen der Jugendarbeit
  • Private Zusammenkünfte von Gruppen auf Spielplätzen außerhalb der allgemeinen Kontaktbeschränkungen
  • Auslandsfahrten
  • Angebote mit Übernachtung
  • Gemeinsames Kochen, Backen und Bewirtung

Insbesondere die folgenden Angebote sind als Angebote der außerschulischen Jugendbildung i.S.v. § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII möglich:

  • Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Jugendzentrum mit pädagogischer Begleitung
  • Angebote von Jugendverbänden, z.B. Gruppenstunden von Jugendverbänden mit ausgebildeten Jugendleiter:innen
  • Angebote der mobilen aufsuchenden Jugendarbeit/Streetwork durch Fachkräfte
  • Angebote der Aktivspielplätze nur mit pädagogischer Begleitung
  • Ferienprogramme ohne Übernachtung in Verantwortung von kommunaler und gemeindlicher Jugendarbeit, Jugendringen, Jugendverbänden und weiteren anerkannten freien Trägern der Jugendarbeit

Hinweis: Bei sportlichen und musikalischen bzw. vergleichbaren Angeboten sind die entsprechenden Sonderregelungen zu beachten. Angebote der Jugendarbeit, die keinen Sonderregelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unterfallen, sind in Präsenz nur unter Beachtung der allgemeinen Regelungen, insbesondere § 1 Abs. 1, § 4 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, möglich.

BJR-Empfehlung aktualisiert

Die vierte Version der Empfehlung für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts in der Jugendarbeit nach § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII berücksichtigt alle Änderungen aufgrund der 12. BayIfSMV vom 5. März 2021 und wurde mit dem zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) bezüglich der Ausführungen zur aktuellen Rechtslage nach der 12. BayIfSMV abgestimmt. Sofern ein Angebot der außerschulischen Jugendbildung i. S. v. § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII zulässig ist, ist die BJR-Empfehlung für die Umsetzung des Angebots maßgeblich.

Außen-Sport in der Gruppenstunde erlaubt!

Mit dem Fürther Ordnungsamt haben wir folgendes geklärt:

Gemäß der 12. BayISMVO §10 (1) können bei einer Inzidenz von 50-100 bis zu 20 Kinder (unter 14 Jahren), unter der Anleitung von bis zu 2 Gruppenleiter*innen, kontaktfreien Außen-Sport gemeinsam betreiben.

Es muss sich ausdrücklich um Sport handeln!

Die Gruppenleiter*innen haben ein Begleitschreiben mit zu führen, dass etwa dem Ordnungsdienst, oder der Polizei die Genehmigung durch das Ordnungsamt erklärt. (Download Begleitschreiben).

Corona verlangt viel von euch Ehrenamtlichen ab. Seit euch gewiss, dass wir als Stadtjugendring hinter euch stehen und euch unterstützen, wo es nur geht!

Meldet euch gerne bei uns, wenn ihr Fragen habt!

Der Stadtjugendring investiert – Pressemitteilung

Der Stadtjugendring investiert

Zum Abschluss eines besonderen Jahres hielt der Stadtjugendring Fürth seine Vollversammlung virtuell ab. Nachdem die Frühjahrsvollversammlung wegen Corona abgesagt wurde, stand ein volles Programm am Freitag, den 11. Dezember auf dem Programm. Zahlreiche Politiker*innen folgten der Einladung der Vorstandschaft und betonten in ihren Grußworten die große Leistung der Jugendvereine und -verbände im vergangenen Jahr. Bürgermeister Braun richtete seinen Blick in die Zukunft des Jugendzentrum Alpha1. Die Jugendlichen sollen bereits 2021 von einer Aufwertung der neuen Außenanlage des Jugendzentrums und den geplanten Sportanlagen auf dem Schulcampus profitieren. Mittelfristig soll ein Neubau des Gebäudes kommen. Auch die anderen Vertreter*innen der Fürther CSU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke betonten ihre Unterstützung der Jugendverbandsarbeit und honorierten die gute Zusammenarbeit mit dem Vorstand bei Projekten, wie der U18-Wahl, dem Jugendforum oder der Anpassung der Zuschussrichtlinien.

In Ihrem Bericht stellte die Vorsitzende Corinna Kruckenberg die großen Veränderungen seit 2019 heraus. Nicht nur wird der Stadtjugendring durch eine pädagogische Fachkraft neu unterstützt, dank dem Grünflächenamt konnte das Jugendzentrum Alpha1 sein Außengelände deutlich aufwerten. Als Highlights des Jahres erwähnte Kruckenberg das dritte Jugendforum und die erfolgreiche U18-Wahl im März, an der in Fürth so viele Jugendliche teilgenommen haben, wie nirgendwo sonst in Bayern. Kurz darauf begann der Lockdown. Hier hat der Vorstand schnell reagiert und in Abstimmung mit der Stadt eine Corona-Sonderversion der Zuschussrichtlinien verabschiedet. So konnte die Jugendverbandsarbeit finanziell flexibler gefördert werden. Die Jugendvereine und -verbände haben gerade 2020 gezeigt, wie wichtig ihre außerschulische Bildungsarbeit ist. Sie bedankte sich abschließend bei der Stadt, sowie insbesondere bei der kommunalen Jugendarbeit und dem Kreisjugendring Fürth für die gute Zusammenarbeit.

Das Jugendzentrum Alpha1 berichtet über ihr vergangenes Jahr von den großen Herausforderungen, vor der die Offene Kinder- und Jugendarbeit immer noch steht. Längst werden nicht alle Kinder und Jugendliche durch digitale Angebote erreicht. Dennoch erfuhren sie sehr positive Resonanzen, wenn sie virtuelle Möglichkeiten geschaffen haben. Die Kontaktbeschränkungen trafen auch das Alpha1, in das über die Sommermonate nur maximal 10 Besucher*innen durften. Die Nachfrage nach Workshops und Angeboten war aber dennoch groß. Durch die Einzäunung ihres Außengeländes im Frühsommer konnte hier damit begonnen werden, einen grünen Rückzugsort für ihre Besucher*innen zu schaffen. Die Pädagog*innen freuen sich auf die neuen Möglichkeiten durch das eigene Gelände und hoffen, dass bald die restlichen knapp 200qm durch die Stadt in das Gelände integriert werden.

Nachdem nun die Frühjahrsvollversammlung inhaltlich nachgeholt werden musste, wurde nun auch die Jahresrechnung 2019 beschlossen und der Vorstand entlastet. Für den Haushaltsplan 2020 gab es zwei Anträge des Vorstands. Dieser beantragte für wichtige Investitionen für das Jugendzentrum und die Geschäftsstelle entsprechend eine Entnahme aus den Rücklagen. Die Vollversammlung folgte diesem Antrag, womit nun ein neuer Brennofen, Küchengroßgeräte sowie eine neue Tischtennisplatte für das Jugendzentrum, sowie neue Konferenztische und eine Klimaanlage für das neue Büro angeschafft werden können. Mit einem weiteren Antrag des Vorstands beschloss die Vollversammlung eine Stundenerhöhung für die pädagogische Fachkraft. Damit sollen die Projekte des Stadtjugendrings qualitativ aufgewertet und weiterentwickelt, sowie die Jugendvereine in ihrer Arbeit besser unterstützt werden.

Nach dem Beschluss des Haushaltsplans für 2021 folgte die Verabschiedung zweier langjähriger Vorstände. Johanna Müller war seit 2011 Beisitzerin und Florian Littwin seit 2014 Beisitzer. Beide saßen für die Evangelische Jugend im Vorstand. Corinna Kruckenberg bedankte sich für die langjährige vertrauensvolle Vorstandsarbeit mit kleinen Geschenken und Urkunden.
Höchst erfreulich verlief die anschließende Neuwahl. Hier konnten alle Vorstandsposten besetzt werden. Neu in den Vorstand wurden rekordverdächtig vier Ehrenamtliche gewählt: Ingrid Lamatsch (Trachtenjugend Stadeln), Finn Lenski (Christliche Pfadfinderschaft Deutschland), Maximilian Manlig (Technisches Hilfswerk) und Dominik Paslawski (Deutsche Gewerkschaftsbund-Jugend). Damit ist der Vorstand wieder vollbesetzt. Die Revisoren Simon Haagen und Jan Wagner wurden durch die Vollversammlung wiedergewählt.

Im Anschluss wurden drei Anträge durch die Vollversammlung bestätigt. Diese wurden durch die Jugendfeuerwehr und den BDKJ Regionalverband Fürth eingereicht. So wurde der Vorstand durch die Vollversammlung beauftragt, bei der Stadt bezüglich eines Neubaus für das Jugendzentrums für mehr Klarheit und Planungssicherheit anzufragen. Diesem Antrag griff Bürgermeister Braun in seinem Grußwort zwar schon auf, jedoch soll mit dem Antrag die hohe Priorität der Angelegenheit betont werden. Zudem soll der Vorstand sich bei der Stadt dafür einsetzen, dass die aktuelle Vertretung des Stadtjugendrings im Ausschuss für Jugend und Jugendangelegenheiten nicht weiter dezimiert werden, wie im vergangenen Jahr geschehen. Außerdem soll der Vorstand bei der Stadt darauf hinwirken, dass die pädagogische Stelle spätestens ab 2022 zu einer Vollzeitstelle aufgestockt wird. Die Pandemie hat den hohen Bedarf an einer tieferen Unterstützung der Jugendverbandsarbeit noch einmal mehr aufgezeigt. Der Vorstand des Stadtjugendrings versprach die Anträge in die geplanten Gespräche mit der Politik mitzunehmen und mit ihr an der Umsetzung der Anträge zu arbeiten.

In der Vorstellung der Jahresplanung für 2021 finden sich einige Highlights. So ist die U18-Bundestagswahl für den 17. September angesetzt. Anschließend soll der Weltkinder- und Jugendtag seine Prämiere feiern. Der Stadtjugendring plant zudem, die Lange Nacht der Demokratie für den 2. Oktober gemeinsam mit der Volkshochschule zu organisieren.

NEIN heißt NEIN!

NEIN heißt NEIN!

Der Stadtjugendring Fürth hat sich 2020 an vielfältigen Aktionen zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen am 25.November beteiligt. Auch unter Jugendlichen werden vor allem Mädchen und junge Frauen Opfer von Gewalt. Es gibt schon viele Projekte, wie das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, dass auch eine pädagogische Beratung anbietet. Eine aktuelle Studie der TU München stellte aber fest, dass zwei von drei Opfern, dieses Angebot nicht kennen. Gefördert durch das Bundesprogramm Demokratie leben hat der Stadtjugendring Fürther Fraueninitiativen in der Organisation und Finanzierung verschiedener Aktionen rund um den 25. November unterstützt und eigene Kampagnen umgesetzt.

So wurde zum einen die bundesweite Fahnenaktion „frei leben“ von TERRE DE FEMMES gemeinsam mit den Unabhängigen Frauen Fürth e.V. in die Kleeblattstadt und etwa vor das Rathaus gebracht.

Außerdem unterstützten wir die Brottütenaktion der Gleichstellungsstelle finanziell und organisatorisch, um mehr Bäckereien beliefern und die Aktion auch nächstes Jahr umsetzen zu können.

Zudem wurden die bestehenden Hilfetelefone stark beworben. An drei Litfaßsäulen in der Fürther Innenstadt wurden auffällige Plakate platziert und eine große Social-Media-Kampagne umgesetzt. Durch die Pandemie werden Frauen und Mädchen vermehrt im Internet Opfer von sexueller Gewalt und Belästigung. Mithilfe der Fördergelder gelang es so in den sozialen Netzwerken flächendeckend die bestehenden Hilfsangebote zu bewerben und ein starkes Zeichen gegen (sexuelle) Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu setzen.

Eine Plakat- und Aufkleber-Kampagne wurde begleitend dazu ins Leben gerufen.

Neue Empfehlung des Bayerischen Jugendrings zur Erstellung eines Hygienekonzepts

Es gibt eine neue Empfehlung des Bayerischen Jugendrings zur Erstellung eines Hygienekonzepts. Im Vergleich zur letzten Version haben sich hauptsächlich Formulierungen geändert.

Aber: Kickerspielen ist offiziell wieder (mit Maske mangels Abstand) erlaubt!

Kurz und knapp haben wir für euch hier die Änderungen zusammen gefasst. Für Fragen rührt euch bei uns. 😊

Ausführliche Hinweise zum Umgang mit Coronavirus vom BJR

Auf dieser Sonderseite stellt der BJR einige Informationen, Handlungsempfehlungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) für die Jugendarbeit in Bayern bereit. Wir sind bemüht, die Informationen auf dieser Sonderseite laufend zu aktualisieren und insbesondere die Informationen zu den staatlichen Maßnahmen zeitnah nach Verkündung einzupflegen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist auf den Unterseiten das Datum der letzten Aktualisierung angegeben.

Sexualisierte Gewalt gegen Jugendliche: Online und Offline

Sexualisierte Gewalt gegen Jugendliche: Online und Offline

Workshop für Ehren- und Hauptamtliche in der Jugendarbeit

Zunächst wird ein Grundlagenwissen zum Thema sexualisierte Gewalt aufgebaut, bevor über Handlungsmöglichkeiten bei einem Verdacht gesprochen wird. Den Ehren- und Hauptamtlichen werden zudem Möglichkeiten der Intervention und Information von Beratungsstellen und Hilfesystemen außerhalb der eigenen Einrichtung vorgestellt. Anknüpfend an die eigenen Erfahrungen aus der Jugendarbeit, soll anschließend diskutiert werden, wie eine vorbeugende Erziehung gewinnbringend in den Alltag der Einrichtung oder der Jugendgruppe umgesetzt werden kann.

Ein besonderer Fokus wird auf sexualisierte Gewalt in und durch Soziale Medien an und unter Jugendlichen gelegt. Neben Fallbeispielen aus der Beratungsarbeit des Kinderschutzbundes wird es auch ausreichend Raum für Diskussion und Reflektion der eigenen Erfahrungen mit dem Thema als Ehren- und Hauptamtliche in der Jugendarbeit geben.

Den Workshop wird Frank Schuh vom Kinderschutzbund Nürnberg leiten.

Kann zur Juleica Verlängerung angerechnet werden.

Mittwoch, 25. November 2020 um 18:00 Uhr

Juz Alpha1
Fronmüllerstraße 34
90763 Fürth

Anmeldung unter: info@sjr-fuerth.de