Vollversammlung

Mitglieder und Aufgaben

55 Delegierte aus 29 Mitgliedsorganisationen und zwei Jugendsprecher*innen der offenen Jugendarbeit sind bei der Vollversammlung stimmberechtigt. Es gibt aber auch Mitglieder ohne Stimmrecht: zwei Schülersprecher/-innen. Und weil Anregungen von außen wichtig sind, werden immer wieder Gäste eingeladen wie zum Beispiel Vertreter/-innen des Stadtrates, des Jugendamtes, des Gesundheitsamtes oder des Schulamtes. Sie erhalten ebenfalls Rederecht.


Geschäftsordnung des SJR Fürth

Beschlossen am 20.04.2018


Die Vollversammlung

  • entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten des Stadtjugendrings
  • trifft Feststellungen zum Vertretungsrecht von Jugendorganisationen im SJR
  • wählt den Vorstand und die Rechnungsprüfer/-innen
  • nimmt den Arbeitsbericht des Vorstandes und die Jahresrechnung entgegen und
  • beschließt die Jahresplanung und den Haushaltsplan des Stadtjugendrings.

Liebe Delegierte und Gäste,

unsere Herbstvollversammlung findet diesmal am
Freitag den 10. Oktober 2025
in der
Hans-Böckler-Real- und Wirtschaftsschule,
Fronmüllerstraße 30,
90763 Fürth
statt.

Einlass und Anmeldung ab 18:00 Uhr.
Beginn 18:30

Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, da wir pünktlich anfangen wollen. Wie immer ist unsere Vollversammlung öffentlich: alle interessierten Gäste sind herzlich willkommen.

Um eine vorherige Anmeldung wird gebeten.
Wir freuen uns schon jetzt über Ihre Teilnahme!