Aktivierungskampagne

Die Kampagne soll der durch die Corona-Pandemie verursachten Isolation und Passivität junger Menschen sowie dem Frust und der Erschöpfung vieler Mitarbeitender in der Jugendarbeit entgegenwirken. Hauptziel soll dabei sein, junge Menschen und Mitarbeitende der Jugendarbeit (wieder) neu für die Angebote der Jugendarbeit vor Ort zu gewinnen.

Für die Durchführung von Veranstaltungen stehen folgende Mittel zur Verfügung, um junge Menschen wieder miteinander in Kontakt zu bringen.

  • für die 96 Jugendamtsbezirke: je 44.000 EUR an die jeweiligen Kreis- und Stadtjugendringe
  • für die sieben Bezirke je 110.000 EUR, als Zuweisung durch den BJR an die jeweiligen Bezirksjugendringe
  • im Rahmen von „Let´s meet again“ bis zu 200 Veranstaltungen mit je 1.500 EUR
  • Aufstockung der Fachprogramme um 1,257 Mio. EUR
  • Zusätzlich 22.222 EUR für alle 36 Landesverbände
  • Bayernweite Medienkampagne durch BJR; (Ende 2022/Anfang 2023)

Mehr Infos dazu hier: https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2/aktivierungskampagne.html

Wie verwenden wir in Fürth das Geld?

  • Freizeit Plus – Kooperationen (Information unten)
  • Öffentlichkeitskampagne im Sommer 2022 mit euren Bildern.
    Zur Teilnahme an der Verlosung hier lang.
  • Weltkinder- und Jugendtag: der neue Name und die größere Zielgruppe soll dieses Jahr kräftig gefeiert werden. Dazu stellen wir euch Mittel zur Verfügung, um eure Stände aufzupimpen. Außerdem werden wir kräftig die Werbetrommel rühren und veranstalten ein kleines Jugendkonzert im Anschluss an den Weltkinder- und Jugendtag.
    Mehr Infos findet ihr bald hier: weltkindertag-fuerth.de
  • Die Kommunale Jugendarbeit, sowie die Offene Kinder- und Jugendarbeit bekommt zudem auch die Möglichkeit, besondere Ausflüge mit ihren Kindern und Jugendlichen zu veranstalten. Ein Öffentlichkeitsarbeit-Budget wird der kommunalen Jugendarbeit auch zur Verfügung gestellt, um deren Einrichtungen auch stärker bewerben zu können

Freizeit Plus

Weiterhin könnt ihr für eure Freizeiten einen regulären Zuschussantrag stellen. Dafür haben wir auch die Tagespauschale erhöht. Alle Informationen zum Freizeitenzuschuss und zum Projektzuschusstopf, der weiterhin in der großzügigen Corona-Sonderversion gültig ist, findet ihr hier.

Die Freizeit-Plus-Förderung richtet sich also nicht an reguläre Freizeiten, sondern fördert Sonderaktionen und Sonderanschaffungen im Rahmen von Freizeiten.

Damit ist es möglich, dass ihr eure Freizeit weiterhin über die Zuschussrichtlinien fördern lassen könnt und zusätzlich dazu eine eventuell höhere Förderung für eine Sonderaktion oder Sonderanschaffung(en) im Rahmen der selben Freizeit erhalten könnt. Um das zu schaffen, wird über dieses „Freizeit-Plus“ ein Kooperationsvertrag mit uns abgeschlossen.

Den Freizeitantrag reicht ihr weiterhin nach der Freizeit mit allen Belegen in unserer Geschäftsstelle ein (siehe Zuschussrichtlinien).

Für die Sonderaktion bzw. die Sonderanschaffung(en) füllt ihr den Antrag VOR der Freizeit aus.
Freizeit-Sonderaktionen oder -anschaffungen, die also vor dem 15. Mai stattfinden/gekauft werden, können nicht über „Freizeit-Plus“ bedacht werden, aber über die regulären Zuschussrichtlinien.

Die Mittel der Freizeit-Plus-Finanzierung sind durch die Anträge von 15 Jugendgruppen bereits ausgeschöpft.

Im Jahr 2022 fördern wir mit den Mitteln der Aktivierungskampagne:

  • Sonderaktion im Rahmen der Freizeit
  • Sonder-Anschaffungen für die Freizeit

Im Rahmen der Aktivierungskampagne können zusätzliche Aktionen bei Freizeitmaßnahmen oder Sonderanschaffungen mit bis zu 100% gefördert werden.

Dazu muss eine Interessensbekundung VOR der Aktion oder Anschaffung an uns bis zum 15. Mai 2022 geschickt werden. Um das zu ermöglichen, schließen wir einen Kooperationsvertrag über die Aktion oder Anschaffung.

Ihr stellt euren Freizeit- oder Projektantrag weiterhin über den regulären Zuschussantrag.

  1. Telefoniere mit Benedikt Rampelt in der Geschäftsstelle: 0911 / 710076
  2. Fülle die Interessensbekundung bis zum 15. Mai 2022 aus
  3. Wir melden uns anschließend, wir wieviel Geld ihr bekommt.
  1. Wir unterschreiben einen Kooperationsvertrag über die Aktion oder Anschaffung
  2. Spätestens vier Wochen danach schickt ihr uns den Verwendungsnachweis. Spätestens bis zum 20. November 2022.
  3. Wir überweisen euch den entsprechenden Bertrag in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
  • Ohne vorheriges Telefonat mit Benedikt Rampelt akzeptieren wir keine Interessensbekundung.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Durchführung der Aktion, sondern unterstützen euch nur finanziell.
  • Die Anschaffung ist dann in eurem Besitz. Wir sind nicht verantwortlich für die Verwendung.
  • Bei allen Aktivitäten muss folgender Hinweis zwingend verwendet werden: „Dieses Projekt wird aus dem ‚Bayerischen Aktionsplan Jugend‘ des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales durch den Bayerischen Jugendring gefördert.“
  • Bei allen Informations- und Publizitätsmaßnahmen müssen die Logos des Bayerischen Jugendrings, des Stadtjugendrings, zum Aktionsplan Jugend und die Wort-Bildmarke des StMAS enthalten sein. Die Logopakete können über uns bezogen werden.

Dieses Projekt wird aus dem ‚Bayerischen Aktionsplan Jugend‘ des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales durch den Bayerischen Jugendring gefördert.