Vote 16 – Start des Volksbegehrens Wahlrecht ab 16

Vote 16

Start des Volksbegehrens Wahlrecht ab 16

Mehr Demokratie wagen, jungen Menschen eine Stimme bei der Gestaltung ihrer Zukunft geben: Seit dem 3. Mai startet der BJR gemeinsam mit „Vote16“ die erste Phase im Volksbegehren zur Absenkung des Wahlalters in Bayern.

Jetzt ist Eure Unterstützung gefragt! Denn um den angestrebten Gesetzesentwurf wirksam bei der Bayerischen Staatsregierung einzureichen, sind im ersten Schritt mindestens 25.000 Unterschriften nötig.

Weitere Infos und Sammellisten erhaltet Ihr beim SJR Fürth.

Absage des Fürther Weltkindetags

Eigentlich sollte er dieses Jahr am 25. September im Südstadtpark stattfinden, aber Aufgrund der verschärften Auflagen für Veranstaltungen sagen auch die Organisator*innen des Weltkindertags diesen für 2021 ab.

Der Stadtjugendring Fürth, Spielhaus Fürth/kommunale Jugendarbeit der Stadt und das Netzwerk kinderfreundliche Stadt e.V. bedauern die Absage sehr und hoffen auf bessere Bedingungen im kommenden Jahr. Dann soll wieder ein starkes Zeichen für Kinderrechte gesetzt werden.

Darf ich rein – Kostenfreier Service auch für Vereine

 

Zur Datenschutz-konformen Dokumentationspflicht, die auch in den aktualisierten Empfehlungen des @bayerischer_jugendring von euch Vereinen verlangt wird, hat die Stadt Fuerth die darfichrein.de Anwendung auch für euch Vereine und soziale Einrichtungen „angeschafft“. Ihr könnt diese Anwendung also zur Dokumentation völlig kostenlos nutzen! Dafür muss euer Verein eine Fürther Adresse haben. Ihr braucht dafür keine App, sondern könnt euch über darfichrein.de registrieren und ein Konto für eure Einrichtung bzw. Euren Verein erstellen. Ihr bekommt dann einen QR-Code den eure Grüpplinge oder Teilnehmende an euren Veranstaltungen einscannen müssen. Darüber habt ihr alle Daten zur Nachverfolgung für das Gesundheitsamt ganz ohne Zettelwirtschaft parat.
 
Bis 30. Juni 2023 ist dieser Service auf jedenfall durch die Stadt Fürth gedeckt. Für Datenschutz und Sicherheit sorgt die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB).
 
 
Meldet euch bei Fragen!

Jugendarbeit ist ab dem 15. März 2021 wieder eingeschränkt möglich!

Jugendarbeit ist ab dem 15. März 2021 wieder eingeschränkt möglich!

 

(Stand 13.03.2021, 17:00 Uhr)

Außerschulische Bildungsangebote, die § 20 Abs. 2 der 12. BayIfSMV unterfallen, können ab dem 15. März 2021 inzidenzabhängig in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 in Präsenzform wieder stattfinden, wenn zwischen allen Beteilig-ten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist.

Es besteht Maskenpflicht bei Präsenzveranstaltungen am Platz, und soweit der Mindestab-stand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Der Träger von Angeboten und Einrichtungen hat also zu prüfen, ob im jeweiligen Landkreis / kreisfreien Stadt die Voraussetzungen – 7-Tage-Inzidenz unter 100 – für außerschulische Bildungsangebote in Präsenz nach § 20 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 der 12. BayIfSMV (noch) vorliegen.

Nach Auskunft der Bayerischen Staatsregierung ist § 20 Abs. 2 Satz 1 der 12. BayIfSMV („sonstige außerschulische Bildungsangebote“) in Bezug auf Jugendarbeit unter Berücksichtigung der derzeitigen Infektionslage wie folgt zu verstehen: Erfasst werden nur Angebote der außerschulischen Jugendbildung i.S.v. § 11 Abs. 3 Nr.1 SGB VIII.

Nicht erlaubt sind aktuell:

  • Rein geselliges Zusammensein
  • Vermietung/Verleih von Jugendräumen an Jugendliche für private Veranstaltungen (z.B. Partys, Feiern, Geburtstage etc.)
  • Öffnung von Bauwägen und -hütten und sonstigen selbstorganisierten Räumen, o.Ä. ohne pädagogische Begleitung oder Begleitung durch ehrenamtliche Jugendleiter:innen
  • Feiern, Konzerte, Disko, Theater, Filmvorführungen generell – auch in Einrichtungen der Jugendarbeit
  • Private Zusammenkünfte von Gruppen auf Spielplätzen außerhalb der allgemeinen Kontaktbeschränkungen
  • Auslandsfahrten
  • Angebote mit Übernachtung
  • Gemeinsames Kochen, Backen und Bewirtung

Insbesondere die folgenden Angebote sind als Angebote der außerschulischen Jugendbildung i.S.v. § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII möglich:

  • Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Jugendzentrum mit pädagogischer Begleitung
  • Angebote von Jugendverbänden, z.B. Gruppenstunden von Jugendverbänden mit ausgebildeten Jugendleiter:innen
  • Angebote der mobilen aufsuchenden Jugendarbeit/Streetwork durch Fachkräfte
  • Angebote der Aktivspielplätze nur mit pädagogischer Begleitung
  • Ferienprogramme ohne Übernachtung in Verantwortung von kommunaler und gemeindlicher Jugendarbeit, Jugendringen, Jugendverbänden und weiteren anerkannten freien Trägern der Jugendarbeit

Hinweis: Bei sportlichen und musikalischen bzw. vergleichbaren Angeboten sind die entsprechenden Sonderregelungen zu beachten. Angebote der Jugendarbeit, die keinen Sonderregelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unterfallen, sind in Präsenz nur unter Beachtung der allgemeinen Regelungen, insbesondere § 1 Abs. 1, § 4 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, möglich.

BJR-Empfehlung aktualisiert

Die vierte Version der Empfehlung für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts in der Jugendarbeit nach § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII berücksichtigt alle Änderungen aufgrund der 12. BayIfSMV vom 5. März 2021 und wurde mit dem zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) bezüglich der Ausführungen zur aktuellen Rechtslage nach der 12. BayIfSMV abgestimmt. Sofern ein Angebot der außerschulischen Jugendbildung i. S. v. § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII zulässig ist, ist die BJR-Empfehlung für die Umsetzung des Angebots maßgeblich.

Außen-Sport in der Gruppenstunde erlaubt!

Mit dem Fürther Ordnungsamt haben wir folgendes geklärt:

Gemäß der 12. BayISMVO §10 (1) können bei einer Inzidenz von 50-100 bis zu 20 Kinder (unter 14 Jahren), unter der Anleitung von bis zu 2 Gruppenleiter*innen, kontaktfreien Außen-Sport gemeinsam betreiben.

Es muss sich ausdrücklich um Sport handeln!

Die Gruppenleiter*innen haben ein Begleitschreiben mit zu führen, dass etwa dem Ordnungsdienst, oder der Polizei die Genehmigung durch das Ordnungsamt erklärt. (Download Begleitschreiben).

Corona verlangt viel von euch Ehrenamtlichen ab. Seit euch gewiss, dass wir als Stadtjugendring hinter euch stehen und euch unterstützen, wo es nur geht!

Meldet euch gerne bei uns, wenn ihr Fragen habt!

Der Stadtjugendring investiert – Pressemitteilung

Der Stadtjugendring investiert

Zum Abschluss eines besonderen Jahres hielt der Stadtjugendring Fürth seine Vollversammlung virtuell ab. Nachdem die Frühjahrsvollversammlung wegen Corona abgesagt wurde, stand ein volles Programm am Freitag, den 11. Dezember auf dem Programm. Zahlreiche Politiker*innen folgten der Einladung der Vorstandschaft und betonten in ihren Grußworten die große Leistung der Jugendvereine und -verbände im vergangenen Jahr. Bürgermeister Braun richtete seinen Blick in die Zukunft des Jugendzentrum Alpha1. Die Jugendlichen sollen bereits 2021 von einer Aufwertung der neuen Außenanlage des Jugendzentrums und den geplanten Sportanlagen auf dem Schulcampus profitieren. Mittelfristig soll ein Neubau des Gebäudes kommen. Auch die anderen Vertreter*innen der Fürther CSU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke betonten ihre Unterstützung der Jugendverbandsarbeit und honorierten die gute Zusammenarbeit mit dem Vorstand bei Projekten, wie der U18-Wahl, dem Jugendforum oder der Anpassung der Zuschussrichtlinien.

In Ihrem Bericht stellte die Vorsitzende Corinna Kruckenberg die großen Veränderungen seit 2019 heraus. Nicht nur wird der Stadtjugendring durch eine pädagogische Fachkraft neu unterstützt, dank dem Grünflächenamt konnte das Jugendzentrum Alpha1 sein Außengelände deutlich aufwerten. Als Highlights des Jahres erwähnte Kruckenberg das dritte Jugendforum und die erfolgreiche U18-Wahl im März, an der in Fürth so viele Jugendliche teilgenommen haben, wie nirgendwo sonst in Bayern. Kurz darauf begann der Lockdown. Hier hat der Vorstand schnell reagiert und in Abstimmung mit der Stadt eine Corona-Sonderversion der Zuschussrichtlinien verabschiedet. So konnte die Jugendverbandsarbeit finanziell flexibler gefördert werden. Die Jugendvereine und -verbände haben gerade 2020 gezeigt, wie wichtig ihre außerschulische Bildungsarbeit ist. Sie bedankte sich abschließend bei der Stadt, sowie insbesondere bei der kommunalen Jugendarbeit und dem Kreisjugendring Fürth für die gute Zusammenarbeit.

Das Jugendzentrum Alpha1 berichtet über ihr vergangenes Jahr von den großen Herausforderungen, vor der die Offene Kinder- und Jugendarbeit immer noch steht. Längst werden nicht alle Kinder und Jugendliche durch digitale Angebote erreicht. Dennoch erfuhren sie sehr positive Resonanzen, wenn sie virtuelle Möglichkeiten geschaffen haben. Die Kontaktbeschränkungen trafen auch das Alpha1, in das über die Sommermonate nur maximal 10 Besucher*innen durften. Die Nachfrage nach Workshops und Angeboten war aber dennoch groß. Durch die Einzäunung ihres Außengeländes im Frühsommer konnte hier damit begonnen werden, einen grünen Rückzugsort für ihre Besucher*innen zu schaffen. Die Pädagog*innen freuen sich auf die neuen Möglichkeiten durch das eigene Gelände und hoffen, dass bald die restlichen knapp 200qm durch die Stadt in das Gelände integriert werden.

Nachdem nun die Frühjahrsvollversammlung inhaltlich nachgeholt werden musste, wurde nun auch die Jahresrechnung 2019 beschlossen und der Vorstand entlastet. Für den Haushaltsplan 2020 gab es zwei Anträge des Vorstands. Dieser beantragte für wichtige Investitionen für das Jugendzentrum und die Geschäftsstelle entsprechend eine Entnahme aus den Rücklagen. Die Vollversammlung folgte diesem Antrag, womit nun ein neuer Brennofen, Küchengroßgeräte sowie eine neue Tischtennisplatte für das Jugendzentrum, sowie neue Konferenztische und eine Klimaanlage für das neue Büro angeschafft werden können. Mit einem weiteren Antrag des Vorstands beschloss die Vollversammlung eine Stundenerhöhung für die pädagogische Fachkraft. Damit sollen die Projekte des Stadtjugendrings qualitativ aufgewertet und weiterentwickelt, sowie die Jugendvereine in ihrer Arbeit besser unterstützt werden.

Nach dem Beschluss des Haushaltsplans für 2021 folgte die Verabschiedung zweier langjähriger Vorstände. Johanna Müller war seit 2011 Beisitzerin und Florian Littwin seit 2014 Beisitzer. Beide saßen für die Evangelische Jugend im Vorstand. Corinna Kruckenberg bedankte sich für die langjährige vertrauensvolle Vorstandsarbeit mit kleinen Geschenken und Urkunden.
Höchst erfreulich verlief die anschließende Neuwahl. Hier konnten alle Vorstandsposten besetzt werden. Neu in den Vorstand wurden rekordverdächtig vier Ehrenamtliche gewählt: Ingrid Lamatsch (Trachtenjugend Stadeln), Finn Lenski (Christliche Pfadfinderschaft Deutschland), Maximilian Manlig (Technisches Hilfswerk) und Dominik Paslawski (Deutsche Gewerkschaftsbund-Jugend). Damit ist der Vorstand wieder vollbesetzt. Die Revisoren Simon Haagen und Jan Wagner wurden durch die Vollversammlung wiedergewählt.

Im Anschluss wurden drei Anträge durch die Vollversammlung bestätigt. Diese wurden durch die Jugendfeuerwehr und den BDKJ Regionalverband Fürth eingereicht. So wurde der Vorstand durch die Vollversammlung beauftragt, bei der Stadt bezüglich eines Neubaus für das Jugendzentrums für mehr Klarheit und Planungssicherheit anzufragen. Diesem Antrag griff Bürgermeister Braun in seinem Grußwort zwar schon auf, jedoch soll mit dem Antrag die hohe Priorität der Angelegenheit betont werden. Zudem soll der Vorstand sich bei der Stadt dafür einsetzen, dass die aktuelle Vertretung des Stadtjugendrings im Ausschuss für Jugend und Jugendangelegenheiten nicht weiter dezimiert werden, wie im vergangenen Jahr geschehen. Außerdem soll der Vorstand bei der Stadt darauf hinwirken, dass die pädagogische Stelle spätestens ab 2022 zu einer Vollzeitstelle aufgestockt wird. Die Pandemie hat den hohen Bedarf an einer tieferen Unterstützung der Jugendverbandsarbeit noch einmal mehr aufgezeigt. Der Vorstand des Stadtjugendrings versprach die Anträge in die geplanten Gespräche mit der Politik mitzunehmen und mit ihr an der Umsetzung der Anträge zu arbeiten.

In der Vorstellung der Jahresplanung für 2021 finden sich einige Highlights. So ist die U18-Bundestagswahl für den 17. September angesetzt. Anschließend soll der Weltkinder- und Jugendtag seine Prämiere feiern. Der Stadtjugendring plant zudem, die Lange Nacht der Demokratie für den 2. Oktober gemeinsam mit der Volkshochschule zu organisieren.

Ergänzungen bei der Bezuschussung von Freizeitmaßnahmen

Im Jahr 2016 wurde eine Innenrevision des Stadtjugendrings Fürth durch den Innenrevisor des Bayerischen Jugendrings (BJR) durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass das Zuschussverfahren im Bereich der Bezuschussung von Freizeiten nur in Teilen mit den Vorgaben des BJR übereinstimmt. Eine Anpassung des Verfahrens muss ab dem Jahr 2018 greifen.

Die Vollversammlung am 17.11.2017 hat daher folgende Ergänzungen zu den bisher gültigen Zuschussrichtlinien des Stadtjugendrings Fürth einstimmig beschlossen:

  • Dem Zuschussantrag für Freizeiten ist ab dem 01.01.2018 neben den bisherigen Unterlagen zusätzlich ein Kostennachweis mit Belegen und eine Abrechnung (Einnahmen und Ausgaben) beizulegen.
  • Zuschusshöhe für Freizeiten für das Jahr 2018: Der Zuschuss für Freizeitmaßnahmen für das Jahr 2018 beträgt pro Tag und Teilnehmenden 2,30 €.

Dies hat der Vorstand in seiner Vorstandssitzung am 12.10.2017 einstimmig beschlossen.

Hier der ab dem 01.01.2018 neu zu verwendende Zuschussantrag : PDF zum Download