Zuschussrichtlinien

Präambel
Ziele und Grundsätze der Förderung
Fördervoraussetzungen
1. Förderung der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen  Jugendleiter_innen 
2. Förderung der Teilnahme an Fortbildungen für Jugendleiter_innen   (individuelle Förderung)
3. Förderung der Jugendbildung
4. Förderung von Freizeitmaßnahmen
5. Förderung eines Geschwisterzuschusses bei Freizeiten
6. Förderung internationaler Jugendbegegnungen
7. Förderung von Geräten und Materialien
8. Förderung der Ausstattung und Renovierung von örtlichen Einrichtungen der Jugendarbeit
9. Mietzuschüsse für Jugendräume
10. Förderung der kontinuierlichen Gruppenarbeit
11. Förderung der Projektarbeit
12. Grundförderung an die Jugendverbände (ZPL: Zentrale Planungs- und Leitungsmittel)

Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2024 in Kraft und sind bis zum 31.12.2024 befristet gültig.

Der Stadtjugendring Fürth des Bayerischen Jugendrings K.d.ö.R. (SJR) ist der Zusammenschluss von Jugendverbänden und Jugendgemeinschaften auf der Ebene der Stadt Fürth.

Der Stadtjugendring Fürth ist eine rechtlich unselbständige Gliederung des BJR, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er verwaltet seine Angelegenheiten selbst und erfüllt die Aufgaben des Bayerischen Jugendringes im Bereich der Stadt Fürth.

Die finanzielle Förderung der Fürther Jugendarbeit ist eine wesentliche Aufgabe des Stadtjugendring Fürth. Mit den Förderrichtlinien wird beschrieben, in welchen Bereichen die Mittel eingesetzt werden, welche die Stadt Fürth dem Stadtjugendring für Zuschüsse an Träger der Jugendarbeit zur Verfügung stellt.

Jugendarbeit ist einem ständigen Wandel unterworfen, der sich auch in der Förderung auswirken sollte, deshalb müssen auch Förderrichtlinien neueren Entwicklungen in der Jugendarbeit Rechnung tragen.

Für alle Förderbereiche gelten die Grundsätze der verbandlichen Jugendarbeit (Partizipation, Freiwilligkeit, Selbstorganisation, Demokratie, Gender Mainstream, Ökologie, Inklusion, etc.).

Entsprechend ist bei der Planung aller durch diese Richtlinien geförderten Projekte zu berücksichtigen, dass alle Projekte offen für junge Menschen sind, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Sprache, Handicap, sozioökonomischem Hintergrund, Religion, (politischer) Anschauung oder sexueller Identität. Die Sichtweisen aller Geschlechter sowie ökologische und demokratische Aspekte werden beachtet.

Die Stadt Fürth fördert die Jugendarbeit der Jugendverbände im Stadtjugendring Fürth auf der Grundlage der Zielsetzungen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) und des Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (BayKJHG).

Die Jugendhilfe soll insbesondere
“ … junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, … dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinderfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“  (SGB VIII, § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 4).

Aufgabe der Jugendarbeit und damit auch der Jugendverbände ist es
“ … jungen Menschen (…) die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ (SGB VIII, § 11 Abs. 1).

Die Jugendverbände als Träger und Vermittler demokratischer Werte übernehmen eine Hauptrolle bei der Erfüllung dieser Aufgaben.

Das SGB VIII legt deshalb auch fest, dass die „eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen (…) unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern…“ ist (SGB VIII, §12 Abs. 1).

Mit der Förderung sollen die Jugendverbände und Jugendgemeinschaften in die Lage versetzt werden, ihren Auftrag der Bildung und Erziehung junger Menschen zu realisieren.

Die Verpflichtung der Stadt Fürth, die Tätigkeit der Fürther Jugendverbände anzuregen und zu fördern, ergibt sich aus § 74 SGB VIII
„Die Förderung von anerkannten Trägern der Jugendhilfe soll auch Mittel für die Fortbildung haupt-, neben- und ehrenamtlicher Mitarbeiter sowie im Bereich der Jugendarbeit Mittel für die Errichtung und Unterhaltung von Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten einschließen.“ (§ 74 Abs. 6).

Die Förderung soll Jugendverbänden auch Planungssicherheit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ermöglichen.

Der Stadtrat beschließt in Verbindung mit dem Ausschuss für Jugend und Jugendangelegenheiten die Förderrichtlinien und die erforderlichen Haushaltsmittel.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen der Stadt Fürth soll regelmäßig überprüft werden, ob die Förderhöhen den allgemeinen Kostensteigerungen angepasst werden können.

Antragsformulare

Antragsformulare für die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten finden sich auf der Homepage des Stadtjugendrings Fürth: https://www.sjr-fuerth.de/service/zuschuesse/

Im Rahmen der von der Stadt Fürth bereitgestellten Haushaltsmittel zur Förderung der freien Jugendarbeit gewährt der Stadtjugendring Fürth Zuschüsse entsprechend diesen Richtlinien.

Antragsberechtigt sind

die im Stadtjugendring Fürth zusammen geschlossenen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften, Jugendgruppen und Vereine auf Stadtebene und deren Untergliederungen, die eine Vereinbarung mit der Stadt Fürth nach § 72a Abs. 4 SGB VIII getroffen haben.

Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind

  • die Abgabe der Verbandsmeldung auf Vordruck sowie des schriftlichen Jahresberichtes bis spätestens 28. Februar des laufenden Jahres
  • die Bereitschaft, der im Stadtjugendring Fürth zusammen geschlossenen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften, Jugendgruppen und Vereine auf Stadtebene und deren Unter-gliederungen, die die Aufgaben des Stadtjugendring Fürth mittragen und unterstützen, sowie sich regelmäßig an Veranstaltungen und Vollversammlungen beteiligen
  • bei internationalen Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen sowie Projektarbeit muss die Leitung der Maßnahme im Besitz einer gültigen Jugendleiter_innen-Card (Juleica) oder ein_e Hauptamtliche_r mit pädagogischer Ausbildung sein
  • die Hälfte der begleitenden Jugendleiter_innen muss im Besitz einer gültigen Jugendleiter_innen-Card (Juleica) oder ein_e Hauptamtliche_r mit pädagogischer Ausbildung sein

Wichtige Hinweise

  • Falls mehr Anträge eingehen als Fördermittel zu Verfügung stehen, richtet sich die Höhe der Bezuschussung nach den vorhandenen Haushaltsmitteln.
  • Der Maßnahmenträger ist verantwortlich und zuständig für die bestimmungsgemäße Verwendung des Zuschusses und zur Vorlage des Verwendungsnachweises nach Aufforderung. (Kassenbücher und Belege sind 10 Jahre aufzubewahren).
    Nicht zweckentsprechend verwendete Zuschüsse müssen zurückbezahlt werden.
  • Zuschüsse werden nur auf termingerecht gestellte Anträge hin gewährt.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Beendigung der Maßnahme bzw. nach erfolgter Investition und nach vollständiger und fristgerechter Antragstellung. Eine Auszahlung erfolgt nur auf ein Bankkonto der antragstellenden Organisation, nicht jedoch auf ein Privatkonto (Ausnahme ist eine direkte Förderung des/der Jugendleiter_in bei der Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen).
  • Den Antragsstellenden wird die Bewilligung oder Ablehnung eines Zuschusses durch Bescheid des Stadtjugendring Fürth mitgeteilt. Widerspruch gegen den Bescheid kann beim Vorstand des Stadtjugendring Fürth innerhalb einer Frist von 4 Wochen eingelegt werden. Der Widerspruch ist zu begründen.
  • Förderanträge nach dem 31. Oktober können im Folgejahr berücksichtigt werden.
  • Bei den Belegen muss der Verein/Verband als Adressat eingetragen sein. Falls das nicht möglich ist, sind die Belege mit dem Vereinsstempel abzustempeln.
  • Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
  • Vorrangig auszuschöpfen sind Mittel von höheren Ebenen wie zum Beispiel Bezirksjugendring Mittelfranken, Bayerischer Jugendring, o. ä. Weiterhin sind andere Mittel der Stadt Fürth (z.B. Demokratie leben, Echt Geld, Forum des Fürther Sports, etc.) vorrangig auszuschöpfen.
  • Förderungen von Dritten und Eigenmittelsind im Antrag anzugeben.
  • Anträge mit einer Fördersumme unter 20,00 Euro werden nicht ausgezahlt.
    Davon ausgenommen sind Anträge zur Förderung der Teilnahme an Fortbildungen für Jugendleiter_innen (individuelle Förderung) der Förderrichtlinien.
  • Bei der Förderung werden nur Teilnehmende aus der Stadt Fürth berücksichtigt.
    Bei Freizeitmaßnahmen können ausnahmsweise bis zu 4 Teilnehmende aus dem Landkreis Fürth in gleicher Höhe bezuschusst werden (KJR Fürth verfährt entsprechend).
  • Hauptberufliche sowie ehrenamtliche Jugendleiter_innen ohne Juleica werden in einfacher Höhe gefördert. Ehrenamtliche Juleica-Inhaber_innen und nachweislich belehrtes Küchenpersonal (z.B. Lebensmittelhygienebelehrung) werden in doppelter Höhe gefördert.

Förderungsfähig sind nur Maßnahmen, die eindeutig Aus- und Fortbildungscharakter haben.
Förderfähige Kosten sind in den Richtlinien des Bayerischen Jugendrings definiert.

  • Die Inhalte der förderungsfähigen Maßnahmen sollen geeignet sein, die Mitarbeiter_innen in einem umfassenden und allgemeinen Sinn auf ihre Aufgaben in der Jugendarbeit vorzubereiten und weiterzubilden.
  • Die Maßnahme muss mindestens einen Tag (wenigstens 6 Arbeitsstunden, 1 Stunde zu
    60 Minuten) dauern.
  • bei mehrtägigen Maßnahmen, muss die Mindestarbeitszeit 6 Stunden je Tag betragen, wobei An- und Abreisetag als ein Arbeitstag gerechnet werden kann.
    Die Unterschreitung der Regelarbeitszeit an einzelnen Arbeitstagen kann an anderen Arbeitstagen ausgeglichen werden.
  • Abendseminare mit in sich geschlossenem Programm können gefördert werden, wenn mindestens 2 Abende innerhalb eines Zeitraumes von 2 Monaten angeboten werden und es sich um einen festen Teilnehmerkreis handelt. Die Arbeitszeit je Abend muss mindestens 3 Stunden betragen.
  • Das Mindestalter der Teilnehmenden ist 15 Jahre und sie müssen in einer Jugendgruppe im Stadtgebiet Fürth tätig sein.
  • Es werden nur Maßnahmen mit mindestens 5 Teilnehmenden gefördert.
  • Die Maßnahme muss ausgeschrieben werden und sollte auch für Nichtmitglieder zugänglich sein.
  • Teilnahmepflicht an der gesamten Maßnahme.
  • Honorare von Referent_innen (bis zu einem Höchstsatz von 200,00 Euro pro Tag/Referent_in, Honorarzahlungen dürfen nicht zur Finanzierung von Personalkosten aus einem Beschäftigungsverhältnis dienen)
  • Fahrtkosten
  • Mieten
  • Unterkunft, Verpflegung
  • Arbeitsmaterialien, Druckkosten
  • Nebenkosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Aktivität stehen (z.B.
    Versicherungen)
  • Zuschussantrag mit Unterschriften
  • Ausschreibung
  • Liste der Teilnehmenden
  • Programm
  • Übersicht der Einnahmen und Ausgaben
  • Chronologisch geordnete Belegliste der Ausgaben
  • Belege in Kopie

2.3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Jugendleiter_innen der im Stadtjugendring Fürth zusammengeschlossenen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendgruppen, die im Besitz einer gültigen Juleica sind oder einen Juleica-Antrag gestellt haben.

2.4 Umfang der Förderung

Förderungsfähige Kosten sind Fahrtkosten und Teilnahmegebühren.

Die Höhe der Förderung beträgt max. 50% der Kosten.

2.5 Verfahren

Der Zuschussantrag ist spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.

Einreichungen nach dem 31. Oktober können im Folgejahr berücksichtigt werden.
Der Zuschussantrag muss folgende Unterlagen (Verwendungsnachweis) enthalten:

  • Nachweis über die Teilnahmegebühren
  • Nachweis über Fahrtkosten
  • Nachweis über die etwaigen anderen Zuschüsse
  • Teilnahmebestätigung des Veranstalters

3.1 Ziel und Zweck der Förderung

Jugendarbeit hat eine besondere, durch andere Bildungsträger nicht ersetzbare Funktion im Bereich der nicht formellen Bildung junger Menschen. Gekennzeichnet ist außerschulische Jugendbildung durch Strukturmerkmale wie Freiwilligkeit, Interessensorientierung und Selbstbestimmung.

Die Förderung der Jugendbildung soll alle im Stadtjugendring Fürth zusammengeschlossenen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendgruppen in die Lage versetzen, Angebote der außerschulischen Jugendbildung durchzuführen.

Außerschulische Jugendbildung soll jungen Menschen Hilfen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse geben und sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Mitverantwortung in der Gesellschaft befähigen. Jugendbildung stellt damit Bezüge zu den unterschiedlichen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen her und ermöglicht Bildungs-erfahrungen durch abwechslungsreiche Angebotsformen.

Der Stadtjugendring Fürth kann durch Beratung und Unterstützung (z. B. Vermittlung von Fachkräften) zur Qualifizierung der Angebote beitragen.

3.2 Gegenstand der Förderung

  • Gefördert werden Angebote der außerschulischen Jugendbildung, die sich insbesondere auf die Bereiche der allgemeinen, politischen, technischen, gesundheitlichen, kulturellen, ökologischen, religiösen,sportlichen und sozialen Bildung beziehen.
  • Jeder Bildungsmaßnahme muss eine pädagogische Zielvorstellung zugrunde liegen, die mittels geeigneter Methoden umgesetzt wird. Die Teilnehmenden sollen dabei möglichst weitgehend an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung beteiligt sein.

3.3 Förderungsvoraussetzungen

  • Bis 28. Februar des laufenden Jahres muss die Verbandsmeldung auf Vordruck sowie ein schriftlicher Jahresbericht beim Stadtjugendring Fürth eingegangen sein
  • Die Ausschreibung weist deutlich auf eine Jugendbildung hin
  • An der Maßnahme müssen mindestens 5 Kinder oder Jugendliche teilnehmen
  • Es werden nur Teilnehmende aus der Stadt Fürth bezuschusst
  • Bis zu 4 Teilnehmende aus dem Landkreis Fürth können bezuschusst werden
    (Der KJR Fürth verfährt entsprechend)
  • Die Teilnehmenden dürfen grundsätzlich nicht jünger als 6 Jahre und älter als 26 Jahre sein
  • Die Teilnehmenden müssen an der gesamten Maßnahme teilgenommen haben
  • Eine, im Verhältnis zu den Gesamtkosten, angemessene Eigenleistung ist zu erbringen. Die Eigenleistung kann durch den Träger oder die Teilnehmenden erbracht werden.
  • Die Maßnahme muss mindestens einen Tag (wenigstens 6 Arbeitsstunden, 1 Stunde zu 60 Minuten) dauern
  • Mehrtagesmaßnahmen, jedoch in der Regel nicht länger als 10 Tage
    (mindestens 6 Arbeitsstunden zu je 60 Minuten je Tag)
  • Seminarreihen, wovon innerhalb von 8 Wochen mindestens 2 Einheiten mit je 3 Stunden durchzuführen sind.
  • Mehr als die Hälfte des Programms der Maßnahme muss der Jugendbildung dienen
  • Maßnahmen der Jugendbildung dürfen keinem rein touristischen Zweck (z. B. Erholungs- und Unterhaltungsveranstaltungen, Wettkämpfen, Kundgebungen, der laufenden Arbeit von örtlichen Gruppen bzw. der laufenden örtlichen Tätigkeit von Einrichtungen, geschlossenen Treffen von Chören, Orchestern, Laienspielgruppen sowie schul- und berufsqualifizierenden Aus- und Fortbildungen) dienen.

Jugendbildungsmaßnahmen im Sinne der Richtlinien liegen vor, wenn

  • die Maßnahme dem Zweck und Gegenstand der Förderungsrichtlinie entspricht
  • je angefangene 20 Teilnehmenden mindestens ein_e Referent_in oder verantwortliche_r Mitarbeitender_in zur Verfügung steht

3.4 Art und Umfang der Förderung

Förderfähig sind insbesondere Kosten für

  • Fahrtkosten
  • Verpflegungs- und Übernachtungskosten
  • Raummieten
  • Honorare von Referent_innen (bis zu einem Höchstsatz von 200,00 Euro pro Tag/Referent_in, Honorarzahlungen dürfen nicht zur Finanzierung von Personalkosten aus einem Beschäftigungsverhältnis dienen)
  • Arbeits- und Sachkosten, die in unmittelbarem inhaltlichen Zusammenhang mit der Maßnahme beim Träger oder bei Mitarbeiter_innen entstehen (auch Organisationskosten)

Im Zuge der jährlichen Haushaltsplanungen beschließt die Vorstandschaft des Stadtjugendring Fürth die Mindesthöhe des Zuschussbetrags für Jugendbildungs-Maßnahmen pro Tag und Teilnehmende_n.

Falls beim BJR und/oder beim BezJR ein Zuschussantrag gestellt wurde, wird nach Eingang des BJR/ BezJR-Bescheides beim Stadtjungendring Fürth über den Zuschussantrag entschieden.

Um auch Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen eine Teilnahme zu ermöglichen, können diesbezügliche Mehrkosten mit bis zu 70% zusätzlich gefördert werden. Die Mehrkosten sind zu beschreiben und nachzuweisen. Über die Höhe der Zuschüsse entscheidet die Vorstandschaft entsprechend der Haushaltslage.

3.5 Verfahren:

Die Anträge sind spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme einzureichen.
Einreichungen nach dem 31. Oktober können im Folgejahr berücksichtigt werden.

Der Zuschussantrag muss folgende Unterlagen (Verwendungsnachweis) enthalten:

  • Zuschussantrag mit Unterschriften
  • Ausschreibung
  • Originalteilnehmenden-Liste (mit Unterschrift)
  • ein Bericht, aus dem
          – die Zielsetzung der Maßnahme,
          – der zeitliche Ablauf,
          – das jeweilige Arbeitsthema und die angewandten Methoden ersichtlich werden
          – ggf. weitere Unterlagen, die die Durchführung der Maßnahme verdeutlichen.
  • Übersicht der Einnahmen und Ausgaben
  • Chronologisch geordnete Belegliste der Ausgaben
  • Belege in Kopie

4.1 Ziel und Zweck der Förderung

Freizeitmaßnahmen sollen den Teilnehmenden ein länger zusammenhängendes gemein-sames Erleben von Sport, Spiel und Geselligkeit ermöglichen sowie soziale Erfahrungen vertiefen und gemeinsame Erlebnisse mit Bildungseffekten generieren und den schonenden Umgang mit Natur und Umwelt fördern.

Freizeitmaßnahmen werden von den im Stadtjugendring Fürth zusammengeschlossenen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendgruppen als pädagogisch geleitetes und betreutes Angebot durchgeführt. Sie knüpfen an den Interessen der jungen Menschen an, werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Sie befähigen sie zur Selbstbestimmung, Selbstorganisation sowie zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und regen sie zu sozialem Engagement an.

4.2 Gegenstand der Förderung

Die Maßnahme muss dem Zweck und Gegenstand der Förderungsrichtlinien entsprechen. Kinder und Jugendliche sollen aktiv an der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme beteiligt sein.

4.3 Förderungsvoraussetzungen

  • bis 28. Februar des laufenden Jahres muss die Verbandsmeldung auf Vordruck sowie ein schriftlicher Jahresbericht beim SJR eingegangen sein.
  • An der Maßnahme müssen mindestens 4Kinder oder Jugendliche teilnehmen.
    Es werden nur Teilnehmende aus der Stadt Fürth bezuschusst.
  • Bis zu 4 Teilnehmende aus dem Landkreis Fürth können bezuschusst werden.
    (Der KJR Fürth verfährt entsprechend.)
  • Die Teilnehmenden dürfen grundsätzlich nicht jünger als 6 Jahre und älter als 26 Jahre sein
  • Pro angefangene 5 Teilnehmende kann eine Gruppenleitung bezuschusst werden. Bei gemischten Gruppen mit weniger als 5 Teilnehmenden kann je eine weibliche und eine männliche Gruppenleitung angerechnet werden.
  • Hauptberufliche sowie ehrenamtliche Jugendleiter_innen ohne Juleica werden in einfacher Höhe gefördert. Ehrenamtliche Juleica-Inhaber_innen und nachweislich belehrtes Küchenpersonal werden in doppelter Höhe gefördert.
  • Die Teilnehmenden müssen an der gesamten Maßnahme teilgenommen haben.
  • Die Maßnahme muss mindestens 2 Tage dauern (mindestens eine Übernachtung).
    Als ein Tag gilt, wenn die Maßnahme vor 10:00 Uhr beginnt oder nach 16:00 Uhr beendet ist.
    An- und Abreisetag werden als ein Tag zusammengerechnet, wenn die Anreise nach 10:00 Uhr und die Abreise vor 16:00 Uhr erfolgt.
  • Der Aufenthalt muss im Sinne der Jugendarbeit in Jugendherbergen, Jugend- und Freizeitheimen, Zeltlagern, oder vergleichbaren Einrichtungen verbracht werden.
  • Im Verhältnis zu den Gesamtkosten ist eine angemessene Eigenleistung zu erbringen. Die Eigenleistung kann durch den Träger oder die Teilnehmenden erbracht werden.
  • Überwiegend touristische Maßnahmen werden nicht bezuschusst.
  • Angebote von (semi-)professionellen Anbietern oder solche Angebote ohne kontinuierliche Gruppenbezüge werden nicht bezuschusst.

4.4 Umfang der Förderung

Im Zuge der jährlichen Haushaltsplanungen beschließt die Vorstandschaft des Stadtjugendring Fürth die Mindesthöhe des Zuschussbetrags für Freizeitmaßnahmen pro Tag und Teilnehmende sowie den Küchenhilfen.

Um auch Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen eine Teilnahme zu ermöglichen, können diesbezügliche Mehrkosten mit bis zu 70% zusätzlich gefördert werden. Die Mehrkosten sind zu beschreiben und nachzuweisen. Über die Höhe der Zuschüsse entscheidet die Vorstandschaft entsprechend der Haushaltslage.

4.5 Verfahren

Der Zuschussantrag ist spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.

Einreichungen nach dem 31. Oktober können im Folgejahr berücksichtigt werden.
Der Zuschussantrag muss folgende Unterlagen (Verwendungsnachweis) enthalten:

  • Zuschussantrag mit Unterschriften
  • Ausschreibung
  • Originalliste der Teilnehmenden (mit Unterschriften)
  • Übersicht der Einnahmen und Ausgaben
  • Chronologisch geordnete Belegliste der Ausgaben
  • Belege in Kopie

Bei den Belegen muss der Verein/Verband als Adressat eingetragen sein. Falls das nicht möglich ist, sind die Belege mit dem Vereinsstempel abzustempeln.

5.1 Zweck der Förderung

Im Rahmen der Maßnahmen gegen soziale Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen unterstützt diese Förderrichtlinie die im Stadtjugendring Fürth zusammengeschlossenen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendgruppen.

5.2 Umfang der Förderung

Gefördert werden reduzierte Teilnehmendenbeiträge für Geschwisterkinder für Freizeitmaßnahmen gemäß Richtlinie der Förderung von Freizeitmaßnahmen.

Der Förderbetrag pro Geschwisterkind pro Tag wird durch die Vorstandschaft des Stadtjugendring Fürth im Zuge der jährlichen Haushaltsplanungen festgelegt.

Es wird maximal der Zuschuss gewährt, der auch den teilnehmenden Geschwisterkindern laut Ausschreibung gewährt wird.

5.3 Verfahren

Für die Gewährung eines Geschwisterzuschuss bei Freizeitmaßnahmen gilt es Folgendes zu beachten:

  • Ausschreibung der Maßnahme mit ausgewiesenem Geschwisterermäßigung
  • Liste der Teilnehmenden mit Kenntlichmachung der Geschwister

6.1 Ziel und Zweck der Förderung

Internationale Begegnungen und Jugendaustausch führen junge Menschen aus verschieden-en Ländern und Kulturen zusammen. Die Begegnungen sind so zu gestalten, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung von Toleranz, Partizipation und Eigenständigkeit leisten und dazu beitragen, verantwortliches Handeln für Demokratie, Völkerverständigung und Frieden zu lernen.

Die im Stadtjugendring Fürth zusammengeschlossenen Jugendverbände, Jugendgemein-schaften, Jugendgruppen und andere öffentlich anerkannte Träger der Jugendarbeit sollen die Möglichkeit haben, Aktivitäten im Bereich der internationalen Jugendbegegnung durchführen zu können.

6.2 Gegenstand der Förderung

  • Jugendbegegnungen zwischen Gruppen der Stadt Fürth mit ausländischen Jugendgruppen im In- und Ausland einschließlich Jugendbegegnungen im Rahmen kommunaler Partnerschaften
  • Betreuung ausländischer Jugendgruppen, die sich auf Einladung Zuschuss berechtigter Organisationen (siehe Zweck der Förderung) in der Stadt aufhalten
  • Betreuung ausländischer Jugendgruppen, die sich in der Stadt aufhalten, sofern der Begegnungscharakter gewahrt bleibt
  • Bundeslager mit ausländischen Jugendlichen sind bezuschussungsfähig

6.3 Förderungsvoraussetzungen

  • Bis 28. Februar des laufenden Jahres muss die Verbandsmeldung auf Vordruck sowie ein schriftlicher Jahresbericht beim Stadtjugendring Fürth eingegangen sein
  • Die Veranstaltung dauert mindestens 3 Tage (Auslandsaufenthalt).
    Bei der Betreuung von ausländischen Gruppen in Fürth mindestens einen Tag (mindestens 6 Stunden).
  • Die Partnergruppen stehen hinsichtlich der Teilnehmenden in einem ausgewogenen Zahlenverhältnis zueinander.
  • Kinder und Jugendliche sollen aktiv an der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme beteiligt sein.
  • Die Teilnehmenden dürfen grundsätzlich nicht jünger als 6 Jahre und älter als 26 Jahre sein
  • An der Maßnahme müssen mindestens 4 Kinder oder Jugendliche aus der Stadt Fürth teilnehmen.
  • Die Teilnehmenden der Gruppe des Stadtjugendring Fürth müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Fürth haben (mit Ausnahme der Gruppenleitung)
  • Pro angefangene 4 Teilnehmende kann eine Gruppenleitung bezuschusst werden.
    Bei gemischten Gruppen kann je eine weibliche und eine männliche Gruppenleitung angerechnet werden.
  • Hauptberufliche sowie ehrenamtliche Jugendleiter_innen ohne Juleica werden in einfacher Höhe gefördert. Ehrenamtliche Juleica-Inhaber_innen und nachweislich belehrtes Küchenpersonal werden in doppelter Höhe gefördert.
  • Der Veranstaltung liegt ein vereinbartes Programm zugrunde, das intensive Begegnungen zwischen den Jugendgruppen ermöglicht.
  • Erforderlich ist eine inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung.
  • Der Aufenthalt muss im Sinne der Jugendarbeit in Jugendherbergen, Jugend- und Freizeitheimen, Zeltlagern, oder vergleichbaren Einrichtungen verbracht werden. Bei begründeten Ausnahmen ist die Unterbringung in einem einfachen Hotel möglich.
  • Die Gruppe muss gemeinsam untergebracht werden.
  • Eine, im Verhältnis zu den Gesamtkosten, angemessene Eigenleistung ist zu erbringen.
    Die Eigenleistung kann durch den Träger oder die Teilnehmenden erbracht werden.
  • Überwiegend touristische Maßnahmen können nicht bezuschusst werden.
  • Angebote von (semi-)professionellen Anbietern oder solche Angebote ohne kontinuierliche Gruppenbezüge werden nicht bezuschusst.

6.4 Umfang der Förderung

Förderungsfähige Kosten sind:

  • Fahrtkosten
  • Verpflegung und Übernachtung
  • Arbeits- und Hilfsmittel
  • Organisationskosten (z.B. Vor- bzw. Nachbereitungstreffen)
  • Leihgebühren (Zelte, Bus)

Im Zuge der jährlichen Haushaltsplanungen beschließt die Vorstandschaft des Stadtjugendring Fürth die Mindesthöhe des Zuschussbetrags für Internationale Jugendbegegnungen pro Tag und Teilnehmenden.

Internationale Jugendbegegnungen mit Teilnehmenden aus Partnerstädten werden höher bezuschusst.

Um auch Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen eine Teilnahme zu ermöglichen, können diesbezügliche Mehrkosten mit bis zu 70 % zusätzlich gefördert werden. Die Mehrkosten sind zu beschreiben und nachzuweisen. Über die Höhe der Zuschüsse entscheidet die Vorstandschaft entsprechend der Haushaltslage.

6.5 Verfahren

Der Zuschussantrag ist spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.

Einreichungen nach dem 31. Oktober können im Folgejahr berücksichtigt werden.
Der Zuschussantrag muss folgende Unterlagen (Verwendungsnachweis) enthalten:

  • Zuschussantrag mit Unterschriften
  • Ausschreibung
  • tatsächliches Programm
  • Liste der Teilnehmenden (Name, Anschrift, Alter, Unterschrift, deutsche Teilnehmende)
  • Als Teilnahmenachweis von der ausländischen Gruppe ist eine Bestätigung des/der
    Verantwortlichen vor Ort vorzulegen.
  • Bestätigung der besuchten Organisation/Jugendgruppe
  • Übersicht der Einnahmen und Ausgaben
  • Chronologisch geordnete Belegliste der Ausgaben
  • Belege in Kopie

Bei den Belegen muss der Verein/Verband als Adressat eingetragen sein. Falls das nicht möglich ist, sind die Belege mit dem Vereinsstempel abzustempeln.

7.1 Zweck der Förderung

Die im Stadtjugendring Fürth zusammengeschlossenen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendgruppen sollen über geeignete Geräte und Materialien verfügen, um ihre pädagogische Arbeit wirkungsvoll und erfolgreich zu gestalten.

7.2 Gegenstand der Förderung

  • Fachliteratur für Kinder- und Jugendarbeit
  • Verbrauchsmaterialien (z.B. Bastelmaterial)
  • Werkzeug
  • Kleinsportgeräte (Bälle, Tischtennisplatten…)
  • Technische Mittler (Projektoren, Verstärker…)
    Ein vom Stadtjugendring Fürth bezuschusstes Gerät ist frühestens nach 5 Jahren wieder bezuschussbar
  • Spielmaterial
  • Kleine Musikinstrumente und Liederhefte
  • Zelte und Zubehör
  • Leihgebühren
  • oder weitere Geräte und Materialien für die pädagogische Jugendarbeit

7.3 Förderungsvoraussetzungen

Bis 28. Februar des laufenden Jahres muss die Verbandsmeldung auf Vordruck sowie ein schriftlicher Jahresbericht beim Stadtjugendring Fürth eingegangen sein.

  • Zusicherung

Der Antragsteller sichert zu, dass die beschafften und geförderten Geräte und Materialien in seinen Besitz übergehen und für den Zweck der Jugendarbeit genutzt werden. Zudem sind andere städtische Zuschüsse vorrangig auszuschöpfen.

  • Zweckbindung

Kommerziell genutzte Geräte und Materialien werden nicht gefördert. Z.B. ist der Verleih von geförderten Geräten und Materialien gegen Verleihgebühr nicht erlaubt.

  • Zweckbindungszeit

Der Zuschussempfänger übernimmt die Verpflichtung, die geförderten Geräte mind. 5 Jahre zu nutzen. Dienen die Beschaffungen anderen Zwecken als der Jugendarbeit muss der Förderbetrag an den Stadtjugendring Fürth zurückerstattet werden.

7.4 Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung beträgt 50 % der förderungsfähigen Kosten, je Verband und Jahr höchstens 500,00 Euro.

Für die Dachverbände groß (siehe Mitgliedsorganisationen im BJR) stehen höchstens 1.000,00 Euro je Dachverband zur Verfügung.

  • Dachverbände groß (siehe Mitgliedsorganisationen im BJR) können ihren Umfang der Förderung unter Beibehaltung aller Fördervoraussetzungen unter ihren Untergliederungen öffentlich ausloben.
  • Jede Anschaffung muss einer Prüfung auf Wirtschaftlichkeit standhalten, daher sind auch Leihgebühren Gegenstand der Förderung, wenn eine Ausleihe wirtschaftlicher ist.
  • Je nach Haushaltslage kann sich der Zuschuss auf bis zu 70 % erhöhen.

7.5 Verfahren

Spätestens bis 31. Oktober des laufenden Jahres kann der Zuschussantrag gestellt werden.
Alle Anträge, die nach dem 31. Oktober oder 8 Wochen vorher eingereicht werden, können im Folgejahr berücksichtigt werden.

Der Zuschussantrag muss folgende Unterlagen (Verwendungsnachweis) enthalten:

  • Zuschussantrag mit Unterschriften
  • Übersicht der Einnahmen und Ausgaben
  • Chronologisch geordnete Belegliste der Ausgaben
  • Belege in Kopie
  • sowie ggf. die öffentliche Auslobung bei Dachverband groß

Bei den Belegen muss der Verein/Verband als Adressat eingetragen sein. Falls das nicht möglich ist, sind die Belege mit dem Vereinsstempel abzustempeln.

8.1 Zweck der Förderung

Die im Stadtjugendring Fürth zusammengeschlossenen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendgruppen sollen dabei unterstützt werden, die von ihnen genutzten Einrichtungen auf einen zeitgemäßen, baulichen, funktionalen und ökologischen Standard zu erhalten bzw. auf einen solchen zu bringen.

8.2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden die Aufwendungen zur Renovierung und Ausstattung von bestehenden Jugendräumen und zur erstmaligen Nutzung von Räumlichkeiten zu diesem Zweck.

8.3 Förderungsvoraussetzungen

  • Förderobjekt
    Das zu fördernde Objekt muss in baulicher und konzeptioneller Hinsicht den Anforderungen entsprechen, wie sie an Einrichtungen dieser Art zu stellen sind. Vorhaben kommunaler Gebietskörperschaften können nicht anerkannt werden.
  • Zweckbindung
    Gefördert werden nur solche Einrichtungen, die vorrangig und überwiegend für Zwecke der Jugendarbeit genutzt werden.
  • Mindestbetrag
    Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn die zuschussfähigen Kosten mindestens 50,00 € betragen.
  • Zweckbindungszeit
    Soweit im Einzelfall durch Beschluss der Vollversammlung nichts anderes bestimmt wird, übernimmt der Zuschussempfänger mit der Annahme des Zuschusses die Ver-pflichtung, die geförderten Räumlichkeiten mindestens 5 Jahre nach Fertigstellung zu nutzen.

8.4 Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung beträgt 50% der förderungsfähigen Kosten, jedoch je Verband und Jahr höchstens 500,00 Euro.

Förderungsfähig sind die Aufwendungen zum Bau und zur Renovierung der betroffenen Räumlichkeiten, die Ausstattung mit Mobiliar, Bodenbeläge, sanitäre und elektrische Anlagen und weitere notwendige Installationen, sowie Außenanlagen (z. B. Grillplatz).

8.5 Verfahren

Der Vorantrag ist bis 8 Wochen vor der Maßnahme mit folgendem Inhalt zu stellen:

  • Beschreibung und Begründung der geplanten Maßnahme
  • Ggf. Bestätigung der baurechtlichen Zulässigkeit
  • Ggf. Bestandspläne und Planskizzen
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Der Zuschussantrag ist spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.

Einreichungen nach dem 31. Oktober können im Folgejahr berücksichtigt werden.
Der Zuschussantrag muss folgende Unterlagen (Verwendungsnachweis) enthalten:

  • Dokumentation der Maßnahme
  • Übersicht der Einnahmen und Ausgaben
  • Chronologisch geordnete Belegliste der Ausgaben
  • Belege in Kopie

Bei den Belegen muss der Verein/Verband als Adressat eingetragen sein. Falls das nicht möglich ist, sind die Belege mit dem Vereinsstempel abzustempeln.

Die Auszahlung der Mittel erfolgt im Rahmen der dem Stadtjudendring Fürth zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

9.1 Zweck der Förderung

Die im Stadtjugendring Fürth zusammengeschlossenen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendgruppen können einen Mietzuschuss für die Nutzung nicht eigener Jugendräume beantragen, soweit keine Räume von ihrem Erwachsenenverband, dem Stadtjugendring Fürth oder der Stadt Fürth zur Verfügung gestellt werden können.

9.2 Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung beträgt 50 % der förderungsfähigen Kosten, je Verband und Jahr höchstens 750,00 Euro.

9.3 Verfahren:

Bis 31. Oktober kann der Zuschussantrag für Miete gestellt werden mit folgenden Unterlagen in Kopie:

  • Mietvertrag
  • Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszüge)

10.1 Ziel und Zweck der Förderung

Die im Stadtjugendring Fürth zusammengeschlossenen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendgruppen sollen durch diese Förderung in die Lage versetzt werden, die kontinuierliche pädagogische Arbeit mit Gruppen wahrzunehmen und durchzuführen.

Durch regelmäßige, kontinuierliche Gruppenarbeit in den Jugendorganisationen schaffen diese für die Kinder und Jugendlichen ein vertrautes Umfeld. In der Gruppenarbeit werden insbesondere soziale Kompetenzen in einem außerschulischen Lernort gefördert. Durch die Regelmäßigkeit wird nicht nur ein stabiler, sozialer Rahmen geschaffen, sondern auch über eine längere Zeit ein Gruppengefüge geschaffen, das für die soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen wichtig ist. Zudem leistet die kontinuierliche Gruppenarbeit einen essenziellen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung und damit Zukunftssicherung der Jugendorganisationen.

10.2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden entsprechend dem Zweck der Förderung v.a. Materialien, die für eine kontinuierliche Gruppenarbeit benötigt werden.

10.3 Förderungsvoraussetzungen

Bis 28. Februar des laufenden Jahres muss die Verbandsmeldung auf Vordruck sowie ein schriftlicher Jahresbericht beim Stadtjugendring Fürth eingegangen sein.

Die antragstellende Jugendorganisation soll sich aktiv an der Arbeit des Stadtjugendring Fürth beteiligen.

10.4 Art und Umfang der Förderung

Zuwendungsfähig sind insbesondere Kosten für:

  • Arbeitsmaterialien für die Gruppenarbeit (z.B. Bastelmaterial)
  • Ausflüge (z.B. Eintrittsgelder, Fahrtkosten, Lebensmittel für gemeinsames Kochen)
  • Kosten, wie z.B. entsprechend der Richtlinien zur Förderung von Freizeitmaßnahmen und Förderung von Geräten und Materialien

Der Umfang der Förderung bemisst sich nach der Anzahl der Antragstellenden.

10.5 Verfahren:

Anträge müssen bis spätestens 28. Februar des laufenden Jahres eingegangen sein.

Der Zuschussantrag muss folgende Unterlagen enthalten:

  • eine Liste der aktiven Gruppen mit Jugendleitung und Teilnehmenden

Dem Antragsteller wird ein Budget zugewiesen, über das er gemäß der Förderrichtlinien und des Antrags verfügen kann.

Bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres muss der Zuschussantrag mit folgenden Unterlagen (Verwendungsnachweis) eingereicht werden:

  • Übersicht der Ausgaben
  • Chronologisch geordnete Belegliste der Ausgaben
  • Belege in Kopie

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhält der Antragssteller maximal die entstandenen Kosten bis zur Höhe des zugewiesenen Budgets ausgezahlt.

11.1 Zweck der Förderung

Durch die Förderung soll die Durchführung besonderer Projekte und Aktivitäten ermöglicht werden. Damit sollen, sowohl Projekt- als auch Zielgruppen orientiert, spezielle Formen der Jugendarbeit mit festgelegten Inhalten aufgegriffen und erprobt werden.

11.2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden für die Dauer von mindestens 3 Monaten, höchstens 24 Monate:

  • einmalige oder zeitlich begrenzte längerfristige Aktivitäten mit Projektcharakter oder
  • Maßnahmen die es ermöglichen, neue Zielgruppen anzusprechen

Gefördert werden für die Dauer von mindestens einem Tag, höchstens 24 Monate:

  • besondere Initiativen und Aktivitäten, die aus anderen Förderungstiteln nicht bezuschusst werden können
  • Maßnahmen die es ermöglichen, neue Zielgruppen anzusprechen

Zum Beispiel:

  • Tagesveranstaltungen mit Bildungscharakter
  • Inklusive Jugendarbeit
  • Arbeit mit jugendlichen Aus- und Übersiedlern
  • Gendersensible Jugendarbeit
  • Suchtprävention
  • Offene Jugendarbeit (Aufbau von Jugendtreffs, Stadtteilarbeit)
  • Möglichkeiten der Beteiligung junger Menschen an der Mitgestaltung des eigenen Lebensumfeldes
  • Darstellung der Jugendarbeit in der Öffentlichkeit
  • Auseinandersetzung mit der Lebensumwelt junger Menschen (z.B. Ökologie, neue Techniken, Gemeinde, Nachhaltigkeit)
  • Medienpädagogische Projekte
  • Projekte mit Kleinkindern

11.3 Förderungsvoraussetzungen

Bis 28. Februar des laufenden Jahres muss die Verbandsmeldung auf Vordruck sowie ein schriftlicher Jahresbericht beim Stadtjugendring Fürth eingegangen sein.

  • Vorrangig auszuschöpfen sind Mittel von höheren Ebenen wie zum Beispiel Bezirksjugendring Mittelfranken, Bayerischer Jugendring, o. ä.
  • Förderungen von Dritten und Eigenmittelsind im Antrag anzugeben.
  • Bei der Förderung werden nur Teilnehmende aus der Stadt Fürth berücksichtigt.

Dem Projekt muss eine entsprechende Konzeption zugrunde liegen, die mindestens Folgendes enthält:

  • Begründung
  • Form der Beteiligung junger Menschen
  • Inhaltliche und methodische Auseinandersetzung
  • Dauer und zeitlicher Ablauf

Nicht gefördert werden:

  • Projekte und Aktivitäten, die bereits aus anderen Mitteln der Stadt gefördert werden oder gefördert werden können
  • Die laufende Gruppen- und Verbandsarbeit

11.4 Art und Umfang der Förderung

Förderungsfähige Kosten

  • Honorare (dürfen nicht zur Finanzierung von Personalkosten aus einem Beschäftigungsverhältnis dienen)
  • Fahrtkosten
  • Mieten
  • Unterkunft, Verpflegung
  • Arbeitsmaterial (z.B. für Online-Kommunikation auch Soft- und Hardware), Druckkosten, Portokosten
  • Nebenkosten die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aktivität stehen wie
    z.B. Versicherungen

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, je Verband und Jahr/Projekt höchstens 500,00 Euro.
Je nach Haushaltslage kann sich der Zuschuss auf 70 % erhöhen.

11.5 Verfahren

Der Zuschussantrag ist spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.

Einreichungen nach dem 31. Oktober können im Folgejahr berücksichtigt werden.

Der Zuschussantrag muss folgende Unterlagen (Verwendungsnachweis) enthalten:

  • Zuschussantrag mit Unterschriften
  • ggf. Ausschreibung
  • ggf. Originalliste der Teilnehmenden (mit Unterschrift)
  • Übersicht der Einnahmen und Ausgaben
  • Chronologisch geordnete Belegliste der Ausgaben
  • Belege in Kopie

Bei den Belegen muss der Verein/Verband als Adressat eingetragen sein. Falls das nicht möglich ist, sind die Belege mit dem Vereinsstempel abzustempeln.

12.1 Ziel und Zweck der Förderung

Die im Stadtjugendring Fürth zusammengeschlossenen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendgruppen sollen durch diese Förderung in die Lage versetzt werden, ihre allgemeinen Aufgaben auf Stadtebene wahrzunehmen. Zu diesen Aufgaben gehört insbesondere die Koordination der einzelnen Gruppen der Jugendorganisation, sowie deren Vernetzung und Leitungsaufgaben. Darüber hinaus sollen Jugendorganisationen in die Lage versetzt werden, sich jugendpolitisch zu positionieren und damit aktiv im Stadtjugendring Fürth mitzuarbeiten.

12.2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden entsprechend dem Zweck der Förderung vor allem Verwaltungs- und Reisekosten, aber auch entstehende Kosten für Gremien.

12.3 Förderungsvoraussetzungen

Die antragstellende Jugendorganisation soll sich aktiv an der Arbeit des Stadtjugendring Fürth beteiligen.

12.4 Art und Umfang der Förderung

Förderfähig sind insbesondere Kosten für:

  • Fahrtkosten
  • Gremien (z.B. Verpflegung, Arbeitsmaterialien)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltung und Geschäftsbedarf
  • Zweckdienliche Geräte und Materialien
  • Honorare von Referent_innen (bis zu einem Höchstsatz von 200,00 Euro pro Tag/Referent_in, Honorarzahlungen dürfen nicht zur Finanzierung von Personalkosten aus einem Beschäftigungsverhältnis dienen)
  • Miet- und Leihgebühren

Unter den Antragstellern, die ihre Anträge fristgerecht eingereicht haben, werden die Mittel komplett verteilt.

Die Höhe der jeweiligen Grundförderung berechnet sich im Rahmen der vorgesehenen Haushaltsmittel

  • aus der Anzahl der Antragsteller (Vergabe von 50% der Mittel) und
  • aus der Anzahl der Gruppen der Mitgliedsorganisationen im Stadtgebiet Fürth (Vergabe von 50% der Mittel)

12.5 Verfahren

Anträge müssen bis spätestens 28. Februar des laufenden Jahres eingegangen sein.

Der Zuschussantrag muss folgende Unterlagen (Verwendungsnachweis) enthalten:

  • eine Liste der aktiven Gruppen mit Jugendleitung
  • die Anzahl der Teilnehmenden

Ein zahlenmäßiger Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich. Die entstandenen Kosten müssen jedoch für Rechnungsprüfungen nachweis- und nachvollziehbar sein.

Die Unterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.