Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz

Erweitertes Führungszeugnis

Am 01.01.2012 ist eine Neufassung des Bundeskinderschutzgesetzes in Kraft getreten. Danach sind die Jugendämter in der Stadt und dem Landkreis aufgefordert mit den Trägern der Jugendhilfe eine Vereinbarung zu schließen. Diese Vereinbarung fordert die Träger auf von ihren hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden erweiterte Führungszeugnisse einzusehen und Personen mit bestimmten Verurteilungen von einer Tätigkeit auszuschließen. Grundsätzlich sollen alle Mitarbeitenden ein Führungszeugnis vorlegen, aber für bestimmte Tätigkeiten kann davon abgesehen werden. Die Formulierungen sind leider nicht klar formuliert, deshalb haben wir zusammen mit dem Jugendamt der Stadt Fürth eine Liste zusammengestellt, die Tätigkeiten definiert, für die ein Führungszeugnis (FZ) vorzulegen ist oder davon abgesehen werden kann. Das Jugendamt bittet Sie zu beachten, dass diese Liste nicht abschließend ist. Die Empfehlungen des Jugendamts sind für den Einzelfall immer zu überprüfen, im Zweifel sollte immer ein erweitertes FZ vorgelegt werden.

Liste der Tätigkeiten für die ein Führungszeugnis benötigt wird steht hier zum Download bereit.