Unsere U18 Wahllokale

Unsere U18 Wahllokale

Zu der anstehenden Bundestagswahl organisieren wir wieder die U18-Bundestwagswahl am 17.09.2021 in Kooperation mit der kommunalen Jugendarbeit und anderen freien Trägern. Mit dreizehn Wahllokalen im ganzen Stadtgebiet können wir noch mehr Jugendliche erreichen als bei den letzten U18-Wahlen. Zudem beteiligen sich auch einige Schulen an der Modellwahl und thematisieren die Bundestagswahl im Unterricht.

Als Instrument der politisch-(außer)schulischen Jugendbildung bereitet die simulierte Abstimmung mit den flankierenden Bildungsangeboten in den Wahllokalen Kinder und Jugendliche auf die spätere Beteiligung bei Wahlen vor. Zudem soll die Wahl eine klare Aufforderung an die Politiker sein, sich für eine Absenkung des Wahlalters stark zu machen.

Dieses Jahr gibt es wieder Wahllokale in Jugendzentren und -treffs, in Schulen, an der Haltestelle Klinikum sowie auch in der Fußgängerzone rund um die Eröffnung des Flair-Einkaufscenters. So wird etwa unser Vorstand mit zwei mobilen Wahllokalen auf Stimmenfang gehen.

Gewählt wird nach dem regulären Modus mit Erst- und Zweitstimme. Wahlhelfer werden auch wie bei der richtigen Wahl vor Ort den Wahlmodus erklären.

Die öffentlichen Wahllokale findet man am 17.09.2021 hier:

  • Stadtjugendring Fürth,
    in der Fußgängerzone/Altstadt geöffnet von 11-18 Uhr
    und an der Haltestelle Klinikum geöffnet von 11-14 Uhr
  • Jugendhaus Bubbles,
    Frauenstraße 13, 90763 Fürth geöffnet von 10-18 Uhr
  • Kinder- und Jugendzentrum Alpha1,
    Fronmüllerstraße 34, 90762 Fürth geöffnet von 14-18 Uhr
  • Kinder- und Jugendhaus CatchUp,
    Kapellenstraße 47, 90762 Fürth geöffnet von 15-18 Uhr
  • Jugendtreff Oase,
    Hans-Vogel-Strasse 142, 90765 Fürth geöffnet von 14-18 Uhr
  • Jugendhaus St. Martin,
    Finkenschlag 41, 90766 Fürth geöffnet von 15-18 Uhr

Außerdem gibt es nicht-öffentliche Wahllokale für die Schüler*innen des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums, des Helene-Lange-Gymnasiums, der Mittelschule Soldnerstraße, der Gustav-Schickedanz-Schule, der Grund- und Mittelschule Schwabacherstraße und der Hans-Böckler-Schule.

Wahlschluss ist am 17.09.2021 um 18 Uhr. Danach werden möglichst zeitnah die Ergebnisse auf den Internetseiten der Wahllokale, sowie deutschlandweit auf u18.org veröffentlicht.

 

Absage des Fürther Weltkindetags

Eigentlich sollte er dieses Jahr am 25. September im Südstadtpark stattfinden, aber Aufgrund der verschärften Auflagen für Veranstaltungen sagen auch die Organisator*innen des Weltkindertags diesen für 2021 ab.

Der Stadtjugendring Fürth, Spielhaus Fürth/kommunale Jugendarbeit der Stadt und das Netzwerk kinderfreundliche Stadt e.V. bedauern die Absage sehr und hoffen auf bessere Bedingungen im kommenden Jahr. Dann soll wieder ein starkes Zeichen für Kinderrechte gesetzt werden.

Seminar Allyship – verbündet handeln

Allyship – verbündet handeln 30.09.2021 09.00-12.30 Uhr online über Zoom

Wie sieht die Rolle von Anleitenden ohne eigene Diskriminierungserfahrung aus? Wo sind Möglichkeiten, wo Grenzen einer Verbündetenschaft? Mit kreativen Methoden und Übungen schaffen wir einen Raum, in dem eigene Erfahrungen reflektiert werden können und erarbeiten gemeinsam Handlungsoptionen für die zukünftige Arbeit.

Mit Louisa Egbaiyelo und Laura Huber, Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Baden-Württemberg e.V. und Vertreter*innen der Black Community Foundation Nürnberg

Hier geht es zur Anmeldung

 

Seminar Psychische Krisen verstehen

Psychische Krisen verstehen, ansprechen, erkennen und bewältigen. Seelisches Wohlbefinden fördern 23.09.2021 10.00-13.00 Uhr online über Zoom

Junge Menschen sind am häufigsten von psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angst und Suchterkrankungen betroffen. Deshalb werden Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit immer wieder psychisch belasteten und erkrankten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen begegnen. Dazu kommen Kinder psychisch erkrankter Eltern und Young Carers, junge Menschen, die sich regelmäßig um pflegebedürftige Angehörige, meist die Eltern, kümmern.  

Wie können sich die Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendarbeit darauf vorbereiten? Welche Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung sind nützlich? Wie können wir mit (eigenen) Ängsten, Vorurteilen und Stigmatisierungen umgehen? Was ist die Rolle der Mitarbeiter*innen im Krisenfall? Wer kann und was kann helfen? Welche innere Haltung und welches methodische Handwerkszeug tragen zu guten Gesprächen bei? 

Referent*innen: Eine fachliche und eine persönliche Expert*in, Irrsinnig Menschlich e.V.

 Hier geht es zur Anmeldung

Courage Schulen Für Solidarität 2021Fü

#CourageSchulenFürSolidarität_2021Fü

Unter diesem Titel unterstützen wir interessierte Schulen dabei, Projekte und Aktionen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit umzusetzen.

Schüler*innen bekommen die Gelegenheit, sich mit der Situation von betroffenen Gruppen, zum Beispiel alten Menschen, Geflüchteten, LGBTQ, Menschen mit Behinderung etc., auseinanderzusetzen.

Auch kann die Frage der gesellschaftlichen Solidarität in Zeiten der Pandemie ein Thema sein.

Die Schüler*innen können selbst Projektideen entwickeln, die sie dann an ihren Schulen durchführen.

So sollen Kunstwerke, Videos, Grafiken, Bilder usw. entstehen, die etwa mithilfe von Künstler*innen gestaltet werden, um auf die Diskriminierung oder Situation der Gruppen aufmerksam zu machen, sowie die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren.

Die Kampagne läuft bis 30. November 2021 und wird aus den Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales aus den Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Jugendrings gefördert.

Mehr Informationen gibt es bei Benedikt Rampelt, pädagogischer Mitarbeiter der Geschäftsstelle.

Was gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100?

Was gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100?

 

Wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 liegt, dann gilt für die Jugendarbeit Folgendes:

  • Für alle Angebote der Jugendarbeit gilt grundsätzlich § 22 Abs. 2 S. 1 und Abs. 1 der 13. BayIfSMV: Danach sind Angebote der Jugendarbeit in Präsenz zulässig, wenn ein Schutz- und Hygienekonzept vorgehalten wird und zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Kann der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, muss eine Maske getragen werden. Die Maskenpflicht am Platz ist entfallen. Es gibt grundsätzlich keine Personenbegrenzung und keine Testpflicht.
  • Entsprechend den Vorgaben für Gastronomie und Übernachtungen gilt auch im Rahmen von § 22 der 13. BayIfSMV unter der Voraussetzung der Kontaktverfolgung die Kleingruppenregelung: Im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach § 6 Abs. 1 der 13. BayIfSMV können Kleingruppen (bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: maximal 10 Personen aus drei Haushalten) gebildet werden. Innerhalb der Kleingruppe gilt grundsätzlich keine Masken- und Abstandspflicht, sondern nur eine Abstandsempfehlung. Die Personen aus einer Kleingruppe müssen aber zu Personen außerhalb der Kleingruppe den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten bzw. eine Maske tragen, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Die Kleingruppen sollten während des Angebots nicht gemischt werden. Analog zu § 15 Abs. 1 Nr. 6 und § 16 Nr. 7 der 13. BayIfSMV müssen aber im Falle der Kleingruppenbildung die Kontaktdaten erhoben werden. Ohne Kontaktverfolgung bleibt es bei der Abstands- und Maskenpflicht zwischen allen Personen.
  • Bei Angeboten mit Verpflegung gilt zusätzlich § 15 der 13. BayIfSMV und das Hygienekonzept Gastronomie. Der Mindestabstand von 1,5 Metern am Tisch gilt hier auch nur zwischen den Personen, welche nicht dem in § 6 Abs. 1 der 13. BayIfSMV genannten Personenkreis (bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: maximal 10 Personen aus drei Haushalten) angehören – das heißt: Die Kleingruppen können zusammensitzen. Zusätzlich dazu ist bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 insbesondere die Testpflicht nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 der 13. BayIfSMV zu beachten.
  • Bei Angeboten mit Übernachtung gilt zusätzlich § 16 der 13. BayIfSMV und das Hygienekonzept Beherbergung. Die Teilnehmenden können im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach § 6 der 13. BayIfSMV (bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100: maximal 10 Personen aus drei Haushalten) gemeinsam in einem Zimmer, Zelt, o. Ä. untergerbacht werden – das heißt: Auch hier können die Kleingruppen zusammenbleiben. Zusätzlich dazu ist insbesondere die Testpflicht nach § 16 Nr. 1 und 2 der 13. BayIfSMV zu beachten.
  • Bei sportlichen Angeboten gilt zusätzlich § 12 der 13. BayIfSMV und das Hygienekonzept Sport. Danach ist kontakfreier Sport bei einer 7-Inzidenz zwischen 50 und 100 ohne Testnachweis nur in Gruppen von 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahre möglich. Mit Testnachweis ist hingegen jede Art von Sport (drinnen und draußen) ohne Personenbegrenzung möglich. Das bedeutet auch, dass man in diesem Rahmen die oben beschriebenen Kleingruppen auflösen kann (z. B. für Mannschaftsspiele).

Was gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50?

Wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt unter 50 liegt, dann gilt für die Jugendarbeit abweichend zu den Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 Folgendes:

  • Auch bei einer Inzidenz von unter 50 braucht es immer nach § 22 Abs. 2 S. 1, Abs. 1 S. 4 der 13. BayIfSMV ein Schutz- und Hygienekonzept. Diese Pflicht entfällt bei Angeboten der Jugendarbeit nie.
  • Kleingruppen ohne Abstands- und Maskenpflicht (siehe oben beschriebene Kleingruppenregelung) können sich aus 10 Personen aus beliebig vielen (also alle aus unterschiedlichen) Haushalten bilden.
  • Bei Verpflegung und Beherbergung können auch 10 Personen aus beliebig vielen (also alle aus unterschiedlichen) Haushalten zusammensitzen bzw. in einem Zimmer, Zelt, o. Ä. übernachten. Zudem entfällt die Testpflicht bei der Verpflegung ganz. Bei Übernachtungen muss nur noch bei der Ankunft ein Negativtest (bzw. Nachweis für Geimpfte und Genesene) vorgelegt werden.
  • Bei sportlichen Angeboten ist auch ohne Test jede Art von Sport (drinnen und draußen) ohne Personenbegrenzung möglich (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 der 13. BayIfSMV).

Alle weiteren Infos und FAQs gibt es auf der Homepage des BJR: bjr.de/corona

Auch findet ihr dort die 6. Empfehlung zur Erstellung eines Hygienekonzepts!

Vielfalt, Vorurteile und Toleranz – Workshops für Jugendliche

Vielfalt, Vorurteile und Toleranz – Workshops für Jugendliche

 

Was bedeutet Diskriminierung eigentlich?
Was hat das mit mir zu tun?

Welche Erfahrungen habe ich selbst schon gemacht?
Wer ist von Ausgrenzung betroffen?
Und was kann ich tun?

Gemeinsam versuchen wir zu verstehen, was Diskriminierung bedeutet und was Vorurteile damit zu tun haben. Wir fragen uns, wie es Menschen geht, die in ihrem Alltag Benachteiligung erfahren, tauschen uns über unsere eigenen Erfahrungen aus, und entwickeln Ideen, wie wir der Benachteiligung und Ausgrenzung von Menschen in unserem Alltag entgegen treten können.

• Eingeladen sind Jugendliche ab 12 Jahren aus dem Raum Mittelfranken
• Die Workshops sind kostenlos
• Gruppengröße: 12 bis 20 Teilnehmende
• Mindestumfang 5 Stunden, individuelle Erweiterung ist möglich
• Die Workshops können bei euch stattfinden, oder bei Bedarf in externen Räumen

 

Impfberechtigung von ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit

Impfberechtigung von ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit

Ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit fallen unter die sog. dritte Impfpriorität. Unter § 4 Abs. 1 Nr. 8 der CoronaImpfV sind „Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst sind, tätig sind“ für die erhöhte (dritte) Priorität vorgesehen. Davon erfasst sind auch Personen, welche in Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (§§ 11-13 SGB VIII) tätig sind, da dies nach § 2 Abs. 2 SGB VIII Leistungen der Jugendhilfe sind. Mit „Diensten“ sind auch Tätigkeiten außerhalb von bestimmten baulichen Voraussetzungen (z.B. Gebäude, Geräte) erfasst, also insbesondere Streetwork.

Es sind hauptamtliche, nebenamtliche und ehrenamtliche Tätigkeiten erfasst, weil die CoronaImpfV nur von „tätig“ spricht. Das SGB VIII geht davon aus, dass die Leistungen der Jugendhilfe auch von ehrenamtlichen Personen erbracht werden (vgl. §§ 72a, 73 SGB VIII). Gerade im Bereich der Jugendarbeit (§§ 11,12 SGB VIII) wird ein Großteil der Leistungen von Ehrenamtlichen erbracht.

Vorsichthalber sei aber darauf hingewiesen, dass es bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. beim Rettungsdienst, welcher unter die erste Priorität fällt) in den Impfzentren vereinzelt zu Diskussionen und ganz selten auch zu Zurückweisungen kam. Die Träger sollten daher nur Personen schicken und ihnen die Tätigkeit bestätigen (s.u.), welche auch wirklich tätig sind (z.B. einen Treff leiten oder in den Pfingst- oder Sommerferien als Betreuer:innen geplant sind). Auch bei Rückfragen sollte man stets freundlich und verständnisvoll mit den Mitarbeiter:innen in den Impfzentren umgehen. Wegen den „Neiddebatten um Impferschleichung“ müssen diese die Berechtigung gewissenhaft prüfen. Notfalls muss man das im Einzelfall klären und nochmal kommen. Das sollte aber die Ausnahme sein. Uns sind diese Fälle nur aus der Anfangszeit der Impfungen bekannt.

Soweit noch nicht geschehen und die Personen nicht unter eine höhere Priorität fallen (z.B. Teile der Kolleg:innen aus den Blaulichtverbänden unter Rettungsdienst), sollten sich die Personen unter impfzentren.bayern registrieren und (leider etwas versteckt) unter dem Reiter „Ich arbeite in einer Schule oder Kindergarten“ den Haken bei „Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ setzen.

Der Träger muss die Tätigkeit bestätigen. Hier sollte der Person ein offizielles Schreiben ausgehändigt werden, in welchem der Träger bestätigt, dass die Person in einer Einrichtung oder in einem Dienst der Kinder- und Jugendhilfe (konkret der Jugendarbeit nach §§ 11, 12 SGB VIII) tätig ist. Das Schreiben ist zum Impftermin mitzuführen und vorzulegen.

Juleica Ausbildung 2021

Juleica Kurse 2021

Die Jugendleiter*innen-Kurse bieten wir gemeinsam mit dem Kreisjugendring Fürth/Land an. Sie decken inhaltlich und zeitlich alle Kriterien ab, die zur Ausstellung der JuLeiCa notwendig sind.

Unsere Schulung besteht aus einem Tages- und mehreren Abendseminaren. Zusätzlich müssen die Teilnehmenden (möglichst im Rahmen ihrer verbandlichen Tätigkeit) eine Aktion/Maßnahme durchführen, die wir in der Seminargruppe gemeinsam reflektieren.

Die Aufbau- und Vorstandskurse können auch zur Verlängerung der JuLeiCa angerechnet werden. Alle Seminare sind für die Teilnehmenden kostenlos.

Zur Qualifizierung für eine JuLeiCa muss der gesamte Grundkurs, sowie zusätzlich mindestens ein weiteres Seminar aus dem Aufbaukurs oder Vorständekurs gewählt werden. Zudem muss ein Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden.

Ob die Seminare analog oder digital stattfinden, wird spätestens eine Woche vor dem Termin kommuniziert.

Grundkurse: immer 18:30 bis 21:30
Aufbaukurse: immer 18:30 bis 21:30
  • Recht: 21. April 2021
  • Prävention: 4. Mai 2021
  • Kindermitbestimmung: 12. Mai 2021
  • Struktur d. Jugendarbeit: 18. Mai 2021
  • Pädagogik: 19. Juni 2021 Achtung:
    Ganztageskurs von 9:00 -18:00!

  • Reflexion: 11. Juli 2021
  • Medien: 5. Mai 2021
  • Gruppenpädagogik: 8. Juni 2021
  • Gruppenspiele: 16. Juni 2021
  • Konflikte: 7. Juli 2021
Vorständekurse: immer 18:30 bis 21:30 Erste-Hilfe-Kurse:
  • Zuschüsse: 28. April 2021
  • Sitzungsleitung: 11. Mai 2021
  • Projektplanung: 9. Juni 2021
  • Kreativmethoden: 15. Juni 2021
werden noch angekündigt

Anmeldung

    Wir verwenden Ihre Daten nur zum Zweck der Veranstaltungsanmeldung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden 30 Tage nach Veranstaltungsende vollständig gelöscht.

    Kontaktfreie Gruppenspiele

    Kontaktfreie Gruppenspiele

    Corona erfordert ein bisschen mehr Flexibilität von Jugendleiter*innen. In den Gruppenstunden sollte möglichst, wenn sie wieder stattfinden dürfen, vorerst auf Spiele verzichtet werden, die Körperkontakt-Betont sind.

    Aber es gibt auch viele lustige und abwechslungsreiche Spiele, die ganz ohne Körperkontakt funktionieren. Nachdem es schon tolle Zusammenstellungen Spielideen gibt, etwa aus dem Schulbereich, der ja auch kontaktfreien Spielspaß seit einem Jahr praktiziert.

    Wir haben euch ein paar, aus unserer Sicht, sehr ergiebige Spielesammlungen verlinkt.
    Viel Spaß beim Stöbern!

    Spiele ohne Körperkontakt (Spielekartei)
    von Daniela Rembold

    Der Fokus liegt hier auf Grundschulklassen im Klassenraum. Viele Ideen können leicht an die Gruppenstunde angepasst werden.

    https://ideenreise-blog.de/2020/05/spiele-ohne-koerperkontakt-spielekartei.html

    Spiele in der Corona-Zeit
    vom Landeszentrum für Hörgeschädigte Oldenburg

    Einige anspruchsvollere und kompliziertere Spiele für ältere Kinder, teils auch Jugendliche, finden sich in dieser Sammlung.

    https://www.lbzh-ol.niedersachsen.de/download/156607/Kontaktlose_Spiele_fuer_die_Coronazeit.pdf